Basis-Version: Verbesserung der Integration auf Citrix Systemen
Basis-Version: Laufzeitumgebung wurde migriert auf Microsoft .NET Framework Version 4.8
Basis-Version: Stabilitätsverbesserungen und Fehlerbeseitigungen
Modul F – Formulare: Unterstützung von Governikus eBO
Modul F – Formulare: EDA Dateien der Formulare können separat gespeichert werden, um diese über andere Kommunikationswege mit dem Gericht auszutauschen
Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Das Wachstumschancengesetz brachte auch die erhöhte lineare Abschreibungfür Neubau-Mietobjekte von 2023 bis September 2029 laut EStG §7b.
Abzugsfähig nach der neuen Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau laut EStG § 7b sind über vier Jahre 5 % des Basisbetrags pro Jahr.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Abschreibungen.
Erfassung erhöhte lineare AfA in ALF-OPTIFI
Die erhöhte lineare AfA wird automatisch ermittelt und in der Auswertung berücksichtigt, wenn Sie im Objekt, in der Ordnerlasche „Vermietet“ die Checkbox „Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau nach §7b EStG möglich“ anhaken.
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Detaillierte Darstellung der erhöhten linearen AfA
Im AfA-Fenster sehen Sie die Jahre der erhöhten linearen AfA mit jeweils 5 Prozent für 4 Jahre.
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Darstellung der erhöhten linearen AfA in der ausführlichen Auswertung
So wird die erhöhte lineare AfA in der ausführlichen Auswertung dargestellt.
Die Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau ist bei einem Bauantrag oder einer entsprechenden Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026 möglich.
Die degressive Abschreibung Mietwohnungsneubau ist wählbar, wenn mit der Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde oder die Anschaffung auf Grund eines nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags erfolgt.
Die degressive AfA laut §7 5a EStG ist gleichzeitig mit der Sonderabschreibung laut §7b EStG möglich.
Die beiden AfAs sind dann rechnerisch miteinander verknüpft. D. h., nach der linearen AfA der ersten 4 Jahre …
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… wird in der degressiven AfA der Basiswert entsprechend gekürzt.
Das Wachstumschancengesetz brachte die neue degressive Abschreibungfür Neubau-Mietobjekte von 2023 bis 2029 laut EStG §7 5a.
Abzugsfähig nach dem neuen §7 5a EStG sind jährlich 5 % der Kosten bzw. Basis, wobei sich die Basis jährlich jeweils um den Abzugsbetrag verringert. Im späteren Verlauf wird auf eine lineare Abschreibung gewechselt. Die Basis dieser linearen AfA ist der dann noch vorhandene Restwert, der in gleichen Beträgen bis zum Ende der voraussichtlichen Gesamtabschreibungsdauer prozentual abgeschrieben wird.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Abschreibungen.
Erfassung neue degressive AfA in ALF-OPTIFI
Die neue degressive AfA wird automatisch ermittelt und in der Auswertung berücksichtigt, wenn Sie im Objekt, in der Ordnerlasche „Vermietet“ die neue Checkbox „Degressive Abschreibung Mietwohnungs-neubau nach §7 Absatz 5e EStG“ anhaken.
Für die degressive AfA laut §7 5a EStG ist die Anzahl der Jahre wählbar, bevor diese in eine lineare AfA übergeht.
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Detaillierte Darstellung der neuen degressiven AfA
Im AfA-Fenster sehen Sie die einzelnen Jahre der degressiven AfA mit dem jeweils ermittelten Restwert und dann die lineare AfA, die bis zum Ablauf von 33 Jahren ausgewiesen wird. Die Berechnung beginnt mit jährlich abnehmender Basis. Zum Abschluss erfolgt der Übergang in eine lineare AfA mit gleicher Basis (Prozent) auf die Restdauer.
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Darstellung der neuen degressiven AfA in der ausführlichen Auswertung
So wird die neue degressive AfA in der ausführlichen Auswertung dargestellt.
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