Es gibt jetzt zwei erhöhte Abschreibungen:
- Die Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau ist bei einem Bauantrag oder einer entsprechenden Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026 möglich.
- Die degressive Abschreibung Mietwohnungsneubau ist wählbar, wenn mit der Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde oder die Anschaffung auf Grund eines nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags erfolgt.
Die degressive AfA laut §7 5a EStG ist gleichzeitig mit der Sonderabschreibung laut §7b EStG möglich.