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Finanz Lexikon

Zinsabgrenzung

Die Zinsabgrenzung grenzt die Zinseinnahmen des Darlehensgebers auf das Kalenderjahr ab. Die Zinsabgrenzung weist die jährlich gezahlten Raten sowie deren Zinsanteil aus. Im Normalfall sind das auch die Zinsen, die der Darlehensnehmer pro Jahr bezahlt.

Ein Spezialfall liegt vor, wenn die Zinsabrechnung z. B. immer am 15. des Monats erfolgt. Dann sind zum Jahresende rechnerische Zinsen für 15 Tage offen, die aber nicht vom Darlehensnehmer bezahlt werden müssen. Für die Bilanz muss der Darlehensgeber aber diese Zinsen dem alten Geschäftsjahr zuordnen. Der Darlehensnehmer zahlt jedoch erst am 15. Januar die Zinsen für die 15 Tage des alten Jahres plus die Zinsen für die 15 Tage im neuen Jahr.