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Finanz Lexikon

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Insolvenzrecht § 17 Abs. 2 InsO).

Zahlungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Die Zahlungsunfähigkeit ist Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.