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Finanz Lexikon

Wohnungsbauprämie

Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben bis zum 31.12.2008 alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie Bausparbeiträge leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei bis zum 31.12.2008 abgeschlossenen Bausparverträgen können Bausparer nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist frei über das Bausparguthaben inklusive Wohnungsbauprämie verfügen.

Für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge wird die Wohnungsbauprämie nur noch dann gewährt, wenn der Bausparvertrag tatsächlich für Bau, Kauf, Renovierung oder Modernisierung einer Immobilie verwendet wird. Ausgenommen sind junge Bausparer, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt sind: Diese können – aber nur einmal – nach einer Sperrfrist von 7 Jahren über den gesparten Betrag frei verfügen.

Grundsätzlich beträgt die Prämie 8,8 % der Aufwendungen, sofern diese im Kalenderjahr mindestens 50 € betragen. Prämienbegünstigt sind:

  • Sparzahlungen
  • Vermögenswirksame Leistungen, sofern für diese keine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird
  • Guthabenzinsen
  • zusätzlich gezahlte Abschlussgebühren.

Je Kalenderjahr werden maximal Aufwendungen in Höhe von 512,- € (Einzelperson) bzw. 1024,- € (Ehepaar) bezuschusst, sodass die jährliche Höchstprämie bei 45,06 € bzw. 90,11 € liegt.
Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 25.600 €, für Verheiratete bei Zusammenveranlagung 51.200 €. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. Bei Ehegatten ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend, das sich bei einer Zusammenveranlagung ergeben hat, oder, falls eine Veranlagung nicht durchgeführt worden ist, ergeben würde. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen um 5.808 Euro je Kind reduziert.