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Finanz Lexikon

Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht nimmt die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und die Mitwirkung bei solchen wahr.

Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts gehören in der Regel zur Zuständigkeit der Amtsgerichte. Bei der Vollziehung des Arrests ist das Arrestgericht (Amtsgericht oder Landgericht) Vollstreckungsgericht (§ 930 Abs. 1 Satz 3 ZPO).

Sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht anzusehen, in dessen Gerichtsbezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat.

Für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. Diese Verfahren können durch Rechtsverordnung auch einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zugewiesen werden.