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Finanz Lexikon

Steuerfreie Einnahmen

Steuerfreie Einnahmen sind Einnahmen, die nicht der Einkommenssteuer unterliegen. Das sind alle Einnahmen, die nicht zu den sieben Einkunftsarten zählen, die in der abschließenden Aufzählung im Einkommensteuergesetz definiert sind. Zu den wichtigsten steuerfreien Einnahmen gehören:

  • Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung
  • Leistungen aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung, gesetzlicher Unfallversicherung
  • Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus gesetzlichen Rentenversicherungen
  • Mutterschaftsgeld, Kindergeld
  • Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosenhilfe (Hartz IV)
  • Eingliederungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsgeld
  • Kapitalabfindungen auf Grund der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen, Trennungsgelder aus öffentlichen Kassen
  • Zuwendungen, die Arbeitnehmer anläßlich ihrer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes von ihrem Arbeitgeber erhalten bis 358 EUR
  • Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten bis 1.848 EUR / Jahr
  • Berufskleidung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlässt
  • Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr
  • Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält bis 1.224 EUR / Jahr
  • Trinkgelder bis 1.224 EUR / Jahr