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Finanz Lexikon

Sondertilgungen (Sonderzahlungen)

Eine Sondertilgung ist eine Zahlung über die vereinbarte regelmäßige Darlehensrate hinaus. Sie führt i. d. R. zu einer Verkürzung der Gesamtlaufzeit oder zu einer niedrigeren regelmäßigen Darlehensrate.

Sondertilgungen sind nur bei Bauspardarlehen ohne gesonderte Vereinbarungen möglich. Bei Darlehen mit variabler Verzinsung bestehen ebenfalls keine Probleme, weil diese Darlehen unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist rückzahlbar sind. Bei Darlehen mit Zinsbindungsdauer muss eine Sondertilgung vom Darlehensgeber nur akzeptiert werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Sondertilgungen innerhalb dieses Zeitraums müssen zu genau fixierten Terminen vereinbart werden. Übersteigt die Darlehenslaufzeit 10 Jahre, können aufgrund der gesetzlichen Sonderkündigungsmöglichkeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten beliebige Teile des Kredits oder der gesamte Darlehensbetrag zum Ablauf des 10. Jahres zurück gezahlt werden.

Sind Sondertilgungen für ein Darlehen mit unverbrauchtem Disagio vereinbart und erfolgt die Sonderzahlung im Disagioverteilungszeitraum, steht dem Darlehensnehmer eine anteilige Disagioerstattung für die Sonderzahlung zu.