ALF-News Sommer 2020

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Pilottester für ALF-VVW Vertragsverwaltung

Die neue ALF-Software zur Vertragsverwaltung geht demnächst in den Pilottest. Bewerben Sie sich jetzt als Pilottester. Die besten Tester erhalten eine Version kostenfrei.
Mit der ALF Vertragsverwaltung ordnen Sie alle Ihre Verträge, Dokumente und persönlichen Unterlagen. Zusätzlich haben Sie alle Kündigungstermine im Blick und Ansprechpartner sowie die bisherige Kommunikation parat. Diesen Funktionsumfang bietet ALF-VVW Vertragsverwaltung:

  • Verwaltung vielfältiger Verträge und Dokumente
  • Dokumentenverwaltung (Scan, PDF, Bilddatei, Textdatei)
  • Ansprechpartner und Kommunikation integriert
  • Terminverwaltung und Anzeige fälliger Termine integriert
  • Auswertung als PDF

Sie werden begeistert sein, wie komfortabel und übersichtlich Sie Ihre Dokumente verwalten. Legen Sie Verträge mit einem Klick an und ordnen Sie PDFs, Texte, eingescannte Dokumente zu oder erfassen Sie Infos per Hand. Mit der integrierten Terminverwaltung verpassen Sie keinen Kündigungstermin und damit kein eventuell viel günstigeres Umstiegsangebot mehr. Egal, ob es sich um Stromanbieter, Mobilfunkvertrag, Zeitschriften-ABO, Pay-TV oder Versicherungsverträge handelt. Sie beantragen jetzt auch Ihren neuen Reisepass rechtzeitig vor der nächsten Reise.

Ein Blick in die neue Software. Links sehen Sie Beispiele für Vertragsarten. Rechts ist die beispielhafte Dokumentation eines Kommunikationsverlaufs dargestellt.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Sparen Sie mit ALF-VVW zur Verwaltung von Verträgen und Dokumenten Zeit, Geld & Nerven! Bewerben Sie sich jetzt für den Pilottest. Die besten Tester erhalten eine kostenlose Version der Software ALF-VVW Vertragsverwaltung. Senden Sie einfach eine E-Mail an marketing@alfag.de mit dem Betreff “Pilottest ALF-VVW”.

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Neue Gesetze ab Mitte 2020

Ab Mitte des Jahres gelten die folgenden Änderungen gesetzlicher Regelungen.

Konjunkturpaket
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz sinkt ab 01.07.2020 und voraussichtlich bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 auf 5 Prozent. Von dieser Regelung profitieren Verbraucher, die im genannten Zeitraum Waren geliefert und Leistungen erbracht bekommen. Das Konjunkturpaket enthält auch einen Kinderbonus von 300 EUR, der Eltern ab 01.07.2020 monatlich gezahlt wird. Zusätzlich wird der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende für 2020 und 2021 von derzeit 1.908 EUR auf 4.008 Euro angehoben.

Rentenerhöhung
Ab 01.07.2020 steigt die Rente in Westdeutschland um 3,45 Prozent, in den neuen Bundesländern um 4,20 Prozent.

Lohnerhöhung für ungelernte Kräfte in der Altenpflege
Der Mindestlohn für ungelernte Hilfskräfte in der Altenpflege steigt ab 01.07.2020 auf 11,60 EUR (West) bzw. 11,20 EUR (Ost) pro Stunde. Das liegt deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 EUR pro Stunde.

Abbiegeassistent für Lang-Lkw Pflicht
Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25 Metern müssen ab 01.07.2020 einen elektronischen Abbiegeassistenten haben. Dieser soll die Fahrer beim Abbiegen akustisch vor dem drohenden Zusammenstoß mit einem Radfahrer warnen. Für die Nachrüstung gelten 2 Jahre Übergangsfrist.

Deutsche Bahn senkt Fahrpreise
Die Deutsche Bahn bietet ab 01.07.2020 Fahrkarten im Fernverkehr 1,9 Prozent billiger an.

Kündigungsschutz für Mieter endet
Für Mieter und Verbraucher galten von Anfang April bis Ende Juni 2020 neue Regeln zum verbesserten Schutz in der Corona-Krise. Mietern und Pächtern konnten in diesem Zeitraum nicht gekündigt werden, falls diese ihre Miete wegen der Covid-19-Pandemie nicht zahlen konnten. Sie müssen die Zahlung aber zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Diese Regelungen gelten ab 01.07.2020 nicht mehr.

Online-Handel soll fairer werden
Die europäische Plattform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) ist ab Mitte Juli 2020 in der gesamten EU verpflichtend. Darin enthalten sind unter anderem Transparenzregeln, die den Wettbewerb gerechter machen sollen. Online-Plattformen wie z. B. Amazon müssen in Ihren AGBs z. B. klar und verständlich erklären, wann und warum der Zugang für Händler gesperrt werden kann. Sie sind künftig auch verpflichtet, Ranking-Kriterien offenzulegen. Und sie müssen darüber informieren, wenn eine bezahlte Einflussnahme auf das Ranking möglich ist.

Aussetzung Insolvenzantragspflicht endet
Die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wurde vom 01.03.2020 bis voraussichtlich 30.09.2020 vorübergehend ausgesetzt. Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht.

Kein Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen mit tituliertem Vollstreckungsbescheid
Für Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehensvertrags ist laut ZPO § 767 Abs. 2, § 796 Abs. 2 das Widerrufsrecht laut BGB § 495 Abs. 1, § 355 Abs. 1, 2 in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung ausgeschlossen, wenn die Bank nach Kündigung des Darlehensvertrags ihren Rückzahlungsanspruch in einem mit Einspruch nicht mehr anfechtbaren Vollstreckungsbescheid tituliert hat. (Versäumnisurteil XI ZR 486/17 vom 03.03.2020)

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Online-Seminar-Duo

Viele ALF-Kunden wünschen ein ganz kurzes Seminar, quasi als Einführung in die Software. Und in Corona-Zeiten natürlich online. Hier ist die Lösung: das Online-Kurzseminar-Duo.
Wir vereinbaren – nur für die Mitarbeiter Ihrer Firma – zwei Online-Termine mit jeweils einer Stunde. Sie sehen dabei ganz bequem von Ihrem PC aus den Bildschirm des Schulungsleiters via Internet. In der ersten Stunde zeigen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der Software, die beste Reihenfolge der Erfassung und eine möglichst schnelle Erfassung inklusive der erforderlichen Felder.
Dann haben Sie je nach Vereinbarung Zeit, die gelernten Inhalte selbst umzusetzen – wir empfehlen ein bis zwei Wochen. Beim zweiten Online-Termin vertiefen wir die Schnellerfassung, klären Ihre Fragen und zeigen Ihnen spezielle Vorgehensweisen nach Ihrer Wahl.
Arbeiten Sie in ALF-OPTIFI Baufinanzierung z. B. viel mit Sonderabschreibungen, erläutern wir Ihnen diese Erfassung. Möchten Sie wissen, wie Sie die Absetzbarkeit der Zinsen ändern und diese mehr auf den vermieteten Teil verlagern, erläutern wir genau das. Vielleicht möchten Sie aber auch detailliert wissen, wie Sie Vorlagen erstellen oder wie Sie die Auswertungen variieren können. Sie wählen Ihre Themen, mit denen wir die Stunde nach der Beantwortung Ihrer Fragen füllen.

  • Online-Seminar
    2 Termine mit je 60 Minuten
  • 1. Stunde: Basis-Wissen zur Software wichtige Eckpunkte der Software,
    empfohlene Reihenfolge der Erfassung, Pflichtfelder, schnelle Erfassung
  • Zeit für eigene Erfassung und Berechnung
  • 2. Stunde: Vertiefen & Fragen klären
    Wiederholung Schnellerfassung und Pflichtfelder, Beantwortung Ihrer Fragen, Erläuterung Spezialthemen nach Wunsch

Kosten 180 EUR + MwSt. pro Teilnehmer mit bestehender Wartungsvereinbarung zur Software Kosten 240 EUR + MwSt. pro Teilnehmer ohne Wartungsvereinbarung für die Software

Buchung über ALF-Vertrieb: Telefon 07131 906535 oder E-Mail vertrieb@alfag.de

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Demnächst: Neue Inhalte in ALF-OPTIFI

Aktuell arbeiten die ALF-Entwickler an einem Update für ALF-OPTIFI Baufinanzierung. Vor allem die Erfassung der Erwerberdaten wird optisch verbessert und damit deutlich einfacher und übersichtlicher. Die Erfassung der Daten für Ehepaare erfolgt nicht mehr in unterschiedlichen Ordnerlaschen, sondern in einem Fenster nebeneinander (oberes Bild). Die berechneten Einkommensdaten werden in einem Ergebnisfenster angezeigt.

Zusätzlich sind für das Update weitere Änderungen geplant, z. B. die Erweiterung der Anzahl der erfassbaren Sonderzahlungen je Darlehen.

Die Umstellung der Erwerberart wurde vereinfacht und ist jetzt besser zu finden.
Die Erfassung der persönlichen und Einkommensdaten für Paare erfolgt jetzt in einem Fenster nebeneinander.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Die Einkommensdaten werden in einem Ergebnisfenster angezeigt – bei Paaren für beide Partner nebeneinander.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Die Änderungen zu ALF-OPTIFI werden gerade fertiggestellt, die Inhalte des Updates dann getestet und voraussichtlich im September ausgeliefert. Alle Kunden mit Wartungsvereinbarung erhalten dann automatisch eine E-Mail mit dem Downloadlink zum Update.

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Tipps & Tricks zur ALF-Software

ALF-OPTIFI Baufinanzierung

Nach EStG §10f kann ein Steuerpflichtiger Aufwendungen an einem eigenen Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren mit jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen, wenn es sich um ein Baudenkmal oder um ein Gebäude in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen handelt. Wie erfasse ich das?

Erfassen Sie im Bereich Objekt, im Fenster “Sonderfälle”, in der Zeile “Instandhaltungs-/Sanie- rungskosten nach EStG § 10f” die Summe der betreffenden Kosten.
Nach dem Speichern werden Sie gefragt, ob die AfA neu berechnet werden soll. Nach Klick auf “Ja” sehen Sie die neue berechnete Abschreibung links im Treeview.

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In der ausführlichen Auswertung werden die Daten zu dieser Abschreibung detailliert ausgegeben.

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Sie benötigen für diese Erfassung das Modul O – Objekt der Software ALF-OPTIFI. Ihre aktuell eingesetzten Module sehen Sie im Menüpunkt „Module“.

ALF-EFZ Darlehen & mehr

Gibt es eine Möglichkeit, für ein Darlehen die genaue Zinsmarge pro Rate zu ermitteln, wenn ich die prozentuale Zinsmarge vorgebe?

Erfassen Sie Ihr Darlehen wie gewohnt. Klicken Sie dann rechts unten auf den Button “Zinsauswertung”. Wählen Sie als Abgrenzungsart die “Zinsmargenabgrenzung”, erfassen Sie die Marge in Prozent und klicken Sie auf OK.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

In der Abgrenzungstabelle sehen Sie neben der Spalte “Zinsanteil” in der Spalte “Zinsmarge” die jeweiligen Werte der Marge in Euro.

Am Ende der Tabelle werden die Werte der Zinsmarge summiert.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Sie benötigen für diese Erfassung das Modul Z – Zusätze der Software ALF-EFZ. Ihre aktuell eingesetzten Module sehen Sie im Menüpunkt „Module“.

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