Das Vorliegen eines Vollstreckungstitels (auch Schuldtitel genannt) ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.
Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind Urteile, Beschluss, Vollstreckungsbescheid, Vergleich und vollstreckbare Urkunden. Aus welchen Vollstreckungstiteln die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ergibt sich aus der Zivilprozessordnung.
Der Vollstreckungstitel muss bestimmt sein, das heißt, er muss die Parteien (Gläubiger und Schuldner) sowie Inhalt, Art und Umfang der geschuldeten Leistung genau bezeichnen.