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Finanz Lexikon

Schuldner

Als Schuldner bezeichnet man gemäß § 241 BGB die Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses gegenüber dem Gläubiger zu einer Leistung verpflichtet ist.

Der Begriff Schuldner wird auch als Parteibezeichnung in der Zwangsvollstreckung für denjenigen verwendet, gegen den der vollstreckbare Anspruch geltend gemacht wird.