Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zu Gunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.
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Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zu Gunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.