Wie erfasse ich die neue lineare Abschreibung für vermietete Wohnobjekte?
Die lineare AfA (Abschreibung für Abnutzung) wurde 2023 für vermietete Wohnobjekte geändert.
Für die lineare AfA für vermietete Wohnobjekte gilt seitdem:
- 3 % für 33 1/3 Jahre bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 laut EStG §7 Absatz 4/2a
- 2 % für 50 Jahre bei Fertigstellung nach dem 31.12.1924 und vor dem 01.01.2023 laut EStG §7 Absatz 4/2b
- 2,5 % für 40 Jahre bei Fertigstellung vor 1925 laut EStG §7 Absatz 4/2c