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Finanz Lexikon

Natürliche Person

Im Gegensatz zu Juristischen Personen sind Natürliche Personen Menschen, die Träger von Rechten und Pflichten sein können, also eine Rechtsfähigkeit besitzen.

Nach § 1 BGB ist ein Mensch mit Vollendung der Geburt rechtsfähig. Geschlecht, Nationalität, Religion und auch Missbildungen sind für die Rechtsfähigkeit unerheblich.