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Beleihungsobjekt

Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als dingliche Sicherheiten für eine Finanzierung dienen. Die Absicherung der Bank erfolgt in der Regel über die Eintragung von Grundschulden.

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Bemessungsgrundlage

Im Einkommensteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht ist die Bemessungsgrundlage der Betrag, auf den der jeweilige Steuersatz angewendet wird. Damit ist die Bemessungsgrundlage der Betrag, nach dem die Steuer zu berechnen ist.

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Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze ist der Teil des Beleihungswertes einer Immobilie, den Kreditinstitute nach den für sie maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften beleihen dürfen.
Für die Beleihungsgrenze ist der Beleihungswert der Ausgangswert. Diese Grenze liegt i. d. R. beim Realkredit bei 60% des Beleihungswertes. Bei Bauspardarlehen, deren dingliche Absicherung üblicherweise nachrangig erfolgt, liegt die Beleihungsgrenze bei 80% des Beleihungswertes.

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Beleihungsauslauf

Der Beleihungsauslauf ist der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert (also beliehen) wird.

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Bauzeitzinsen

Bauzeitzinsen sind während der Bauzeit anfallende Zinsen auf Teilauszahlungen eines Darlehens. Sie entstehen üblicherweise bei Neubau, wenn die Darlehensauszahlung nach Baufortschritt erfolgt.

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Bausparsumme

Die Bausparsumme ist der Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Sie setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen und wird ausgezahlt, wenn der Vertrag die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt.

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Bauspartarif

Kennzeichnend für den Tarif eines Bausparvertrages sind die Höhe der Spar- und Tilgungsbeiträge, Gebühren und Entgelte (z. B. Abschluss- und Darlehensgebühren), Höhe der Guthaben- und Darlehenszinsen und die Bestimmungsgrößen für die Zuteilung (z. B. Mindestansparzeit und Mindestansparsumme).

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Bausparvertrag

Nach dem Abschluss eines Vertrages mit einer Bausparkasse erwirbt der Bausparer nach Leistung von Sparbeiträgen, auch Bauspareinlagen genannt, einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens.
Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Summe abgeschlossen, die die Bezugsgröße für die Spar- und Tilgungsbeiträge und die Mindestansparung ist. Nach Zuteilung des Bausparvertrages erhält der Bausparer die Bausparsumme, bestehend aus seinem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen, ausgezahlt.

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Bausparsofortdarlehen

Ein Bausparsofortdarlehen bedarf des Abschlusses eines Bausparvertrages. Es wird bis zur Zuteilung des Bausparvertrages gewährt und mit der zugeteilten Bausparsumme abgelöst. Andere Bezeichnungen sind Festdarlehen, endfälliges Darlehen sowie Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen.

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Bausparguthaben

Das Bausparguthaben ist das steigende Guthaben auf dem Bausparkonto während der Sparphase. Hier werden dem Bausparer die eingezahlten Sparbeiträge und die Zinsen gutgeschrieben.