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Immobilienfonds

Immobilienfonds investieren zu einem großen Teil in gewerbliche Immobilien und erzielen ihre Erträge vorrangig aus Mieteinnahmen sowie Veräußerungsgewinnen (Verkauf von Immobilienbesitz). Einnahmen eines Immobilienfonds die aus Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen stammen, sind steuerpflichtig. Diese Erträge unterliegen der Kapitalertragsteuer und werden direkt vom Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Hierbei wird der Dividendenertrag zu 50 Prozent mit einer Kapitalertragsteuer von 20 Prozent belastet.

Zinserträge (hierzu gehören auch Mietzinsen) unterliegen einer 30-prozentigen Kapitalertragsteuer. Erst im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer kann der Anleger die bereits abgeführte Kapitalertragsteuer mit seiner Steuerschuld verrechnen lassen. Liegt dem Kreditinstitut ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, muss keine Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Keiner Besteuerung unterliegen Erträge aus der Veräußerung von Immobilienbesitz. In den meisten Fällen sind ca. 50 Prozent der Erträge aus Immobilienfonds steuerpflichtig.

Immobilienfonds gehören nicht zu den steuerbegünstigten Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG). Bei einer Anlage in Immobilenfonds kann daher der Arbeitnehmer keine Vermögenswirksame Leistungen und auch keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.

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Immobilie

Als Immobilie bezeichnet man ein unbebautes oder bebautes Grundstück, bei bebauten Grundstücken einschließlich der darauf errichteten Gebäude.

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Hypothekenpfandbrief

Wird eine Hypothek bestellt, fertigt das Grundbuchamt, falls dies nicht ausgeschlossen wird, einen Hypothekenbrief aus. Dies gilt auch für die Grundschuld. In dem Fall erwirbt der Gläubiger die Hypothek erst mit Übergabe des Briefes durch den Eigentümer oder, wie dies überwiegend vereinbart wird, durch das Grundbuchamt. Der Schuldner kann der Geltendmachung der Hypothek widersprechen, wenn der Brief nicht vorgelegt wird. Heute wird in der Regel die Erteilung eines Briefes (auch bei der Grundschuld) ausgeschlossen.

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Hypothekendarlehen

Als Hypothekendarlehen werden Darlehen bezeichnet, die durch Grundbucheinträge gesichert sind. Aufgrund der hohen Sicherheit durch die Verpfändung der Immobilie sind Hypothekendarlehen eine der günstigsten Formen der Darlehensaufnahme.

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Hypothek

Die Hypothek ist eine Pfandverschreibung auf immobile Güter zur Sicherung des Gläubigers (§§ 1113-1190 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Eine erste Hypothek bedeutet eine an erster Stelle im Grundbuch und damit eine an sicherster Stelle eingetragene (verbriefte) Forderung. Als Deckungsdarlehen für Pfandbriefe dürfen in der Regel nur erste Hypotheken genommen werden.
Im Gegensatz zur Grundschuld setzt die Hypothek eine zu Grunde liegende Forderung voraus, d. h., sie dient einem Gläubiger, in der Regel einer Hypothekenbank, als Sicherung für einen langfristigen Kredit.

Ist die persönliche Forderung bezahlt, so erlischt auch die Hypothek. Dies hat dazu geführt, dass heute Hypotheken weitestgehend von Grundschulden ersetzt wurden (Reduzierung von Kosten und Arbeitsaufwand). Geschätzt wird, dass lediglich 3% aller Grundbucheinträge noch Hypotheken sind.

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Herstellungskosten

Herstellungskosten sind alle Kosten, die beim (Neu-)Bau eines Gebäudes anfallen und daher durch Eigen- oder Fremdmittel finanziert werden müssen. Beim Erwerb von fertigen Gebäuden spricht man von Erwerbs- oder Anschaffungskosten statt von Herstellungskosten. Herstellungskosten sind:

  • Grundstückskosten einschließlich Erschließungskosten
  • Kosten der Errichtung des Gebäudes (Baukosten)
  • Baunebenkosten (Architekten-, Ingenieur- und Behördenleistungen, Bauzeitzinsen)
  • Kosten für die Außenanlagen und sonstige Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten, Makler- und sonstige Gebühren, Grunderwerbsteuer, Damnum)

Im Steuerrecht sind Herstellungskosten nur diejenigen Kosten, von denen Abschreibungen vorgenommen werden können.

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HBCI-Standard

HBCI ist der neue Standard für zukunfstweisendes Homebanking. Diese neue Schnittstelle soll Homebanking komfortabler, leistungsfähiger und sicherer machen. Der zentrale Kreditausschuss (ZKA), in dem alle deutsche Kreditinstitute über ihre Spitzenverbände vertreten sind, unterzeichnete am 01.10.1997 das HBCI-Abkommen.

HBCI ist eine multibankfähige Homebanking-Schnittstelle und beschreibt die Schnittstelle zwischen der Kundensoftware und dem System des Kreditinstitutes. Der HBCI-Standard erlaubt dank der Verwendung moderner kryptographischer Funktionen und der Nutzung von Chipkarten eine sichere Kommunikation über offene Netze wie das Internet.

So werden z.B. die bisher üblichen TAN-Listen durch eine Chip-Karte ersetzt. Damit ist das neue System HBCI wesentlich sicherer & kundenfreundlicher als alle bisher verwendeten Sicherungssysteme im Internet. Da sich Chipkarte bzw. Diskettenschlüssel bisher nicht durchgesetzt haben, wurde der HBCI-Standard um das vom BTX-Banking-Verfahren bekannte TAN-Verfahren erweitert.

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Handlungsvollmacht

Eine Handlungsvollmacht ist eine besondere Art der Vollmacht. Sie kann durch jeden Kaufmann, für ihn auch durch einen Prokuristen (Prokura), erteilt werden. Die Erteilung der Handlungsvollmacht kann stillschweigend (Duldungsvollmacht) geschehen. Sie kann auch als Scheinvollmacht fingiert werden. Die Handlungsvollmacht wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Der Umfang der Handlungsvollmacht kann vom Vollmachtgeber beliebig bestimmt werden, auch auf einzelne oder bestimmte Arten von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen (z. B. bis zu einem bestimmten Geldbetrag) beschränkt werden.

Der Handlungsbevollmächtigte hat, wenn er in Vertretung handelt, einen Zusatz anzufügen, der das Vollmachtsverhältnis ausdrückt (z. B. “i. V.”), aber nicht eine Prokura andeuten darf. Die Handlungsvollmacht erlischt nach den allgemein für die Vollmacht geltenden Grundsätzen.

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Haftbefehl

Ein Haftbefehl wird im Zusammenhang mit der Mobiliarvollstreckung auf Antrag vom zuständigen Vollstreckungsrichter erlassen, sofern der Schuldner die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verweigert oder zu dem anberaumten Termin nicht erscheint.

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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grund Vermögen, die aufgrund des Einheitswertes festgesetzt und von der Gemeinde erhoben wird. Sie wird bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen berechnet, aber je nach Gemeinde in unterschiedlicher Höhe erhoben.

Die Höhe ist im Wesentlichen abhängig von dem Einheitswert und dem jeweiligen Hebesatz einer Gemeinde.