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Option

Eine Option ist ein geltend zu machendes Recht, ein bestimmtes, vertragsmäßig vereinbartes Angebot (innerhalb einer bestimmten Frist) anzunehmen oder abzulehnen.

Eine Option ist also ein Kontrakt, der dem Käufer das Recht und dem Verkäufer (Stillhalter) die Verpflichtung gibt, bis zum Verfalldatum der Option zum Basispreis den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen.

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Notarielle Beurkundung

Eine notarielle Beurkundung ist für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere bei Kauf und Übereignung von Grundstücken (§§ 313 I, 873 II, 925 I 2 BGB) oder bei Schenkungen die vorgesehene Formvorschrift.

Der Notar bestätigt im Gegensatz zur bloßen Beglaubigung nicht nur die Identität der Beteiligten, sondern protokolliert schriftlich die abgegebenen Erklärungen nach einer entsprechenden Belehrung der Beteiligten über die Tragweite und Bedeutung der Vereinbarung (vgl. §§ 8 ff., 17 BeurkG). Ergebnis ist eine öffentliche Urkunde.

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Notargebühren

Die Kosten für die Leistungen des Notars und für das Grundbuchamt (Gerichtskosten) betragen normalerweise etwa 1,5% des Grundstückspreises. Darin sind alle Notargebühren sowie die bei den Ämtern anfallenden Kosten enthalten.

Beispielrechnung: Bei einem Kaufpreis von 100.000,00 Euro und der Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto fallen diese Kosten an:
414,00 € – Umschreibung Eigentümer im Grundbuch durch Grundbuchamt
414,00 € – Notarieller Kaufvertrag durch Notar
103,50 € – Gebühr für die Abwicklung durch Notar
51,75 € – Vollzug des Geschäftes durch Notar
325,00 € – Abwicklung über Notaranderkonto durch Notar
91,08 € – Mehrwertsteuer

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Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Wenn gewünscht, wird die Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto des Notars abgewickelt.

Bei einem Grundstückskauf überweist der Notar z. B. erst nach korrekter Eintragung in das Grundbuch (kann 3 bis 12 Monate dauern) das Geld an den Verkäufer. Dieses Verfahren gibt Sicherheit für beide Parteien.

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Notar

Als Rechtspflegeorgan ist der Notar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgaben liegen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 der Bundesnotarordnung – BNotO). Er ist vor allem zuständig für Beurkundungen (Formerfordernisse).

Notare werden von der Landesjustizverwaltung bestellt, und zwar nur so viele, wie es eine geordnete Rechtspflege erfordert. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung. Zum hauptberuflichen Notar auf Lebenszeit soll nur bestellt werden, wer eine dreijährige Anwärterzeit als Notarassessor abgeleistet hat. Nebenberuflich kann das Notaramt nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Gerichtsbezirken ausgeübt werden, in denen das Anwaltsnotariat besteht. Ausnahmen bestehen für die Bezirksnotare in Baden-Württemberg. Amtsbereich, innerhalb dessen der Notar nur tätig werden soll, ist regelmäßig der Bezirk des zuständigen Amtsgerichts.

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Sollzins

Der Sollzins ist der auf den Nominalbetrag eines Darlehens bezogene Prozentsatz, mit dem ein Darlehen verzinst wird. Der Sollzins ist der an den Darlehensgeber zu zahlende Zins. Er wird bei Annuitätendarlehen meist pro Jahr (per anno) angegeben.

Dagegen steht der Effektivzins, bei dem es sich nur um eine theoretische Vergleichsgrösse handelt.

Früher wurde der Sollzins als Nominalzins bezeichnet. Erst mit der seit 11. Juni 2010 gültigen Verbraucherkreditrichtlinie wurde die neue Begriffsdefinition des Sollzinssatzes eingeführt.

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Nominalzins

Der Sollzins ist der auf den Nominalbetrag eines Darlehens bezogene Prozentsatz, mit dem ein Darlehen verzinst wird. Der Sollzins ist der an den Darlehensgeber zu zahlende Zins. Er wird bei Annuitätendarlehen meist pro Jahr (per anno) angegeben.

Dagegen steht der Effektivzins, bei dem es sich nur um eine theoretische Vergleichsgrösse handelt.

Früher wurde der Sollzins als Nominalzins bezeichnet. Erst mit der seit 11. Juni 2010 gültigen Verbraucherkreditrichtlinie wurde die neue Begriffsdefinition des Sollzinssatzes eingeführt.

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Nießbrauch

Unter Nießbrauch versteht man die Belastung einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs zu Gunsten einer bestimmten Person, welche diese berechtigt, aus der Immobilie entsprechende Nutzungen zu erhalten. Dieses Recht macht normalerweise eine Immobilie unverwertbar, da es den Käufer von der Nutzung ausschließen würde.

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Nichtabnahmeentschädigung

Die gleichen rechtlichen Grundlagen wie beim Vorfälligkeitsentgelt gelten auch für die Nichtabnahmeentschädigung.

Der Unterschied: Bei einer Nichtabnahmeentschädigung verweigert der Darlehensnehmer die Abnahme des vertraglich vereinbarten Darlehens. Die Darlehenssumme kommt nicht zur Auszahlung, aber der Darlehensgeber hat dennoch Anspruch auf den Schaden, der ihm durch den Zinsverlust entsteht.

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Netto-Barwert

Bei der Berechnung des (Netto-)Barwerts werden alle Zahlungen im Zusammenhang mit einer Finanzierung, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen, auf den Zeitpunkt zu Beginn der Finanzierung abgezinst. Der (Netto-)Barwert stellt den Geldbetrag dar, den der Kunde theoretisch am Anfang zur Verfügung haben müsste, um – bei einem unterstellten Anlagezinssatz von x Prozent – damit exakt die gesamte Finanzierung bezahlen zu können.

Während beim Barwert nur die Ausgabenseite (Kreditraten, Gebühren, Sondertilgungen usw.) des Kunden betrachtet wird, berücksichtigt der Netto-Barwert zusätzlich auch die Einnahmenseite (Mieteinnahmen, Steuervorteile aus Abschreibungen und absetzbaren Kosten, Zuschüsse usw.). Der Netto-Barwert ist der Barwert aller Zahlungen, die der Kunde für die Finanzierung leisten muss, abzüglich aller Einnahmen, die der Kunde aus der Finanzierung erhält, abgezinst auf den Beginn der Finanzierung.

In der Software ALF-OPTIFI “Optimale Baufinanzierung” wird dafür ein virtuelles Konto geführt. Von diesem werden alle Zahlungen abgebucht, die im Laufe der Finanzierung anfallen (Raten, Gebühren, Sondertilgungen usw.) und alle Beträge gutgeschrieben, die der Kunde in diesem Zeitraum erhält (z. B. Mieten, Steuerrückerstattungen). Der Barwert aller ein- und ausgehenden Zahlungen dieses Kontos wird ermittelt. Das entspricht dem Barwert des Betrags, den der Kunde tatsächlich (netto) ausgeben muss.