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Finanz Lexikon

Legalzession

Für bestimmte Bereiche ordnet das Gesetz ausdrücklich an, das auch ohne Vereinbarung ein bestimmtes Recht auf den Erwerber übergeht. Dann erwirbt der Erwerber nicht nur das “eigentliche” Recht, sondern auch noch eine damit verbundene Sicherheit.

Besteht beispielsweise eine Forderung und ist diese mit einer Hypothek gesichert und “verkauft” der Forderungsinhaber die Forderung an einen Dritten, so erwirbt der Dritte nicht nur die Forderung gegen den Schuldner, sondern gem. § 412 BGB auch noch die Hypothek, die die Forderung sichert.