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Finanz Lexikon

Klage

Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten.

Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten bezeichnet man den das Verfahren einleitenden Antrag auf gerichtliche Entscheidung als Klage. Im Strafverfahren wird die von der Staatsanwaltschaft zu erhebende öffentliche Klage als Anklage bezeichnet.

Klage wird durch einen Schriftsatz an das Gericht (im Verfahren vor den Amtsgerichten auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten) und dessen Zustellung an den Beklagten erhoben (§ 253 Abs. 1 Zivilprozessordnung).