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Finanz Lexikon

Kinderzulage

Die Kinderzulage fördert Familien mit Kindern beim Eigenheimerwerb.

Beim Eigenheimrentengesetz (“Wohn-Riester”) gibt es neben der Grundzulage auch eine Kinderzulage. Seit dem Jahr 2008 beträgt Kinderzulage 185 Euro für Kinder, die bis 2007 geboren wurden, bzw. 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden.

Bei Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz war die Kinderzulage eine zusätzliche Förderung, die zusammen mit der Eigenheimzulage gewährt wurde. Die Eigenheimzulage wurde am 22. Dezember 2005 für Neufälle gestrichen, wird aber weiterhin gewährt, wenn vor dem 1. Januar 2006 der notarielle Kaufvertrag beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt wurde. Die Kinderzulage ersetzte seit 1.1.1996 das Baukindergeld, das früher in Kombination mit dem Sonderausgabenabzug für selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich geltend gemacht werden konnte.