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Finanz Lexikon

Insolvenztabelle

Nach der Insolvenzordnung muss der Insolvenzverwalter jede von den Gläubigern angemeldete Forderung in eine Tabelle eintragen. Diese u. a. den Grund und den Betrag der Forderung enthalten.
Die Tabelle kann vom Schuldner, den Mitgliedern des Gläubigerausschusses und von den Insolvenzgläubigern in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.