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Finanz Lexikon

Grundschuld

Eine Grundschuld ist eine Form eines dingliches Rechts eines Dritten an einem Grundstück (Grundpfandrecht), welches zu Gunsten des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden, stellt aber eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar.

Sie sichert für Geldgeber das Darlehen ab und wird nach bestimmter Rangfolge in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Soll sie am Ende gelöscht werden, so muss dies beantragt werden. Bei Zwangsversteigerung wird der Gläubiger im ersten àRang vor den nachrangigen Geldgebern (zum Beispiel Bausparkasse) bedient.