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Finanz Lexikon

Gewinneinkunftsarten

Zu den Gewinneinkunftsarten gehören:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer.

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören:

  • Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen
  • Gewinnanteile der Gesellschafter von Personengesellschaften
  • Einkünfte einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
  • Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung eins Betriebes, Teilbetriebs oder wesentlicher Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft

Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören:

  • Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Baumschulen und aus Betrieben die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe von Naturkräften gewinnen
  • Einkünfte aus Binnenschifferei, Teichwirtschaft, Fischzucht für Binnenfischer und Teichwirtschaft, Imkerei, Wanderschäferei und Saatzucht
  • Einkünfte aus Jagd (wenn Zusammenhang mit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht)
  • Einkünfte aus Hauberg, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften
  • Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb
  • Produktionsaufgabenrenten und Veräußerungsgewinne

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen unter anderem:

  • Architekten, Schriftsteller
  • Ärzte, Rechtsanwälte
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Auch weitere Berufsgruppen, die § 18 des Einkommensteuergesetzes im Einzelnen nennt, erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Alle Angehörige der Freien Berufe erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.