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Finanz Lexikon

Freistellungsauftrag

Um Kapitalerträge von einer Besteuerung frei zu stellen, muss vom Anleger ein Freistellungsauftrag beim jeweiligen Kreditinstitut eingereicht werden. Freistellungsaufträge können gegenüber mehreren Kreditinstituten erteilt werden, dürfen jedoch in der Summe nicht den Freibetrag übersteigen.

Zur Freistellung der Kapitalerträge steht ein staatlich festgelegter Sparerfreibetrag zur Verfügung. Der einmal erteilte Freistellungsauftrag ist im Allgemeinen unbefristet und gilt daher bis auf Widerruf.