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Finanz Lexikon

Forward-Darlehen

Ein Forward-Darlehen (auch Vorratsdarlehen) ist eine Darlehensart, die man im Voraus (englisch: „forward“) abschließt, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nimmt. Die Konditionen werden im Voraus vereinbart. Sie gelten auch dann, wenn das Zinsniveau bis zur Auszahlung drastisch steigt. Wer damit rechnet, dass die Zinsen mittelfristig steigen, kann sich so schon heute günstige Konditionen für die Zukunft sichern.

Der Vertragsabschluss eines Forwarddarlehens kann bis zu 42 Monate vor der Darlehensauszahlung liegen. Für diese Zinsgarantie ist allerdings ein Zinsaufschlag fällig. Dieser wird in Form eines Forward-Aufschlags zum ursprünglichen Nominalzins addiert. Er ist umso höher, je weiter in der Zukunft die Anschlussfinanzierung liegt.

Der Forwardaufschlag auf den vereinbarten Nominalzinssatz liegt derzeit zwischen 0,02 und 0,035 Prozent pro Monat zwischen Vereinbarung des Forward-Darlehens und Auszahlung.

Beispiel: Wird heute ein Forward-Darlehen vereinbart und in drei Jahren ausgezahlt, beträgt der Zinszuschlag 0,9 Prozent (berechnet aus 0,025 mal 36 Monate). Liegt der vereinbarte Zinssatz bei 5,3 Prozent, zahlt der Kunde dann 6,2 Prozent.

Wichtig: Das Forward-Darlehen entspricht nicht einem Darlehen mit Bereitstellungszins. Der Unterschied: Der Bereitstellungszins wird bis zur Auszahlung des Darlehens vom Darlehensnehmer gezahlt. Beim Forward-Darlehen zahlt der Darlehensnehmer bis zur Auszahlung nichts und danach den um den Forwardaufschlag erhöhten Zinssatz.