Das Fördergebietsgesetz ermöglicht für das Fördergebiet (neue Bundesländer) befristete Sonderabschreibungen für Herstellungskosten und Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern des Bertriebs- Vermögens und von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Betriebs- Vermögens und des Privat- Vermögens (z. B. Bauleistungen).
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