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FAQ

Erhöhte lineare AfA für Mietwohnungsneubau

Das Wachstumschancengesetz brachte auch die erhöhte lineare Abschreibung für Neubau-Mietobjekte von 2023 bis September 2029 laut EStG §7b.

Abzugsfähig nach der neuen Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau laut EStG § 7b sind über vier Jahre 5 % des Basisbetrags pro Jahr.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Abschreibungen.

Erfassung erhöhte lineare AfA in ALF-OPTIFI

Die erhöhte lineare AfA wird automatisch ermittelt und in der Auswertung berücksichtigt, wenn Sie im Objekt, in der Ordnerlasche „Vermietet“ die Checkbox „Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau nach §7b EStG möglich“ anhaken.

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Detaillierte Darstellung der erhöhten linearen AfA

Im AfA-Fenster sehen Sie die Jahre der erhöhten linearen AfA mit jeweils 5 Prozent für 4 Jahre.

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Darstellung der erhöhten linearen AfA in der ausführlichen Auswertung

So wird die erhöhte lineare AfA in der ausführlichen Auswertung dargestellt.

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