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Finanz Lexikon

Erhaltungsaufwand

Zum Erhaltungsaufwand gehören die finanziellen Aufwendungen für die laufende Instandhaltung und die Instandsetzung eines Gebäudes. Diese Aufwendungen entstehen durch die gewöhnliche Nutzung des Gebäudes. Dazu gehört auch Aufwendung für die Erneuerung von bereits vorhandenen Gebäudeteilen.

Die Aufwendungen für die Erhaltung Ihres Objektes kann der Besitzer regelmäßig im Jahr der Entstehung als Betriebsausgaben von der Steuer abziehen. Beispiele für die Erhaltung eines Gebäudes sind:

  • Austauschen Ihrer Fenster, Holz- gegen Aluminiumfenster, Einfach- gegen Doppelverglasung
  • Ersetzen der mit Kohle beheizten Einzelöfen durch einzelne Gasbrenner
  • Umstellen Ihrer Zentralheizung von Öl auf Holzpellets
  • Einbau einer Zentralheizung anstelle der Einzelofenheizung
  • Anschließen Ihrer Zentralheizung an eine Fernwärmeversorgung
  • Ersetzen eines vorhandenen Fahrstuhls durch einen modernen
  • Neueindecken des Daches