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Finanz Lexikon

Erbengemeinschaft

Beim Übergang des Nachlasses an mehrere Erben wird der Nachlass zu gemeinschaftlichem Vermögen einer Erbengemeinschaft. Steuerrechtlich wird die Erbengemeinschaft, wenn sie Überschusseinkünfte erzielt (z. B. durch Vermietung von Immobilienbesitz) wie eine Buchteilsgemeinschaft behandelt. Erzielt sie dagegen Gewinneinkünfte (z. B. aus einem Gewerbebetrieb) wird sie als Mitunternehmerschaft behandelt. Der Gewinnverteilungsschlüssel der Mitunternehmerschaft entspricht den jeweiligen Erbteilen der Mitglieder der Erbengemeinschaft. Wird ein Teil des Nachlasses veräußert, steht den übrigen Miterben ein Vorverkaufsrecht zu.

Erbschaftsteuer ist bereits beim Erbfall zu zahlen, daher ist das Erlöschen der Erbengemeinschaft erbschaftssteuerlich irrelevant. Nur eine Verteilung des Vermögens abweichend von den gesetzlichen oder testamentarischen Bestimmungen kann zu einer Schenkung (z. B. zwischen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft) und damit zu einer Besteuerung führen.