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Finanz Lexikon

Einstweilige Verfügung

Die einstweilige Verfügung gemäß §§ 935 ff Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein vorläufiges, gerichtliches Sicherungsmittel eines Rechts.

Der Rechtsinhaber kann bei Gericht dann eine einstweilige Verfügung beantragen, wenn er befürchten muss, dass ohne richterliche Anordnungen ein ihm zustehendes Recht vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Der Beantragende trägt die Beweislast dafür, dass sein Recht “in Gefahr” ist. Das Gericht trifft dann nach freiem Ermessen entsprechende Maßnahmen.