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Finanz Lexikon

Disagioabgrenzung

Die Disagioabgrenzung grenzt die Disagioeinnahmen des Darlehensgebers auf einen bestimmten Zeitraum, im Normalfall ein Geschäftsjahr ab. Die Disagioabgrenzung weist das verbrauchte Disagio im gewählten Ausgabeintervall (z. B. monatlich) aus.

Das Disagio wird auf den Disagioverteilungszeitraum verteilt. Wie diese Verteilung erfolgt, ist bisher rechtlich nicht vorgeschrieben. Die Berechnung kann deshalb wahlweise erfolgen:

  • linear zur Laufzeit
  • proportional zur Zinszahlung
  • nach effektivem Vergleichskonto

Bei der Berechnungsmethode “linear zur Laufzeit” wird der Disagiobetrag linear auf die Zinsbindungsdauer aufgeteilt.

Bei der Berechnungsmethode “proportional zur Zinszahlung” werden die geleisteten Zinszahlungen ins Verhältnis zur gesamten Zinszahlung im Zinsbindungszeitraum gesetzt. Da diese Methode von den meisten Darlehensgebern angewendet wird, ist sie in ALF-EFZ als Standard voreingestellt.

Bei der Berechnungsmethode “nach effektivem Vergleichskonto” wird die Differenz aus Realkonto und Vergleichskonto gebildet. Monatlich wird die Differenz aus dem Kontostand des Realkontos und des Vergleichskonto gebildet. Wird diese Differenz vom Gesamtdisagio abgezogen, ergibt sich der Disagioverbrauch des Monats.