Ein dinglicher Anspruch ist der Anspruch, der sich aus einem dinglichen Recht ergibt, z. B. aus dem Eigentum der Eigentumsherausgabeanspruch.
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Ein dinglicher Anspruch ist der Anspruch, der sich aus einem dinglichen Recht ergibt, z. B. aus dem Eigentum der Eigentumsherausgabeanspruch.