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Finanz Lexikon

Bonität

Die Bonität beschreibt die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Sie ist z. B. ausschlaggebend für die Sicherheit einer Anleihe oder die Rückzahlung von Krediten.
Ein solches Rating führt z. B. die Schufa durch. Es ist ein entscheidendes Kriterium bei der Kreditvergabe.
Gesetzliche Auflagen zur Bonitätsprüfung bestehen durch das Kreditwesengesetz und EU-Richtlinien.
Das Kreditwesengesetz (KWG) verlangt in § 18 eine Kreditwürdigkeitsprüfung bei Krediten ab einer Höhe von 750.000 € an einen Kreditnehmer. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Kreditinstitute durch jährliche Prüfungen.
Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erstellten EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (Basel II) verlangen seit dem 01.01.2007 von allen Kreditinstituten in der EU eine jährliche Überwachung aller Kreditkunden. Es ist ein Scoring und eine Einteilung in Risikoklassen durchzuführen. Kreditinstitute müssen ihre Kredite je nach Ausfallrisiko mit unterschiedlichen Eigenkapitalsätzen unterlegen. Mit steigender Risikoklasse werden Kredite für den Kreditnehmer teurer. Erforderliche Unterlagen für das Scoring:

  • Bei Privatkunden: unterschriebene Selbstauskünfte mit Einkommen, Ausgaben, Vermögen, Schulden (inkl. regelmäßige Belastungen hieraus), Einkommenssteuerbescheid sowie die auch für eine Kontoeröffnung notwendigen sonstigen Daten wie Wohnort, Güterstand, Kinder, Beschäftigung etc.
  • Bei Selbständigen ohne Bilanzierungspflicht: Einnahmen-Überschußrechnung inkl. Vermögensaufstellung.
  • Bei Firmen: Bilanzen plus Gewinn-/Verlustrechnung mit Wirtschaftsprüfer-Testat.