Im Einkommensteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht ist die Bemessungsgrundlage der Betrag, auf den der jeweilige Steuersatz angewendet wird. Damit ist die Bemessungsgrundlage der Betrag, nach dem die Steuer zu berechnen ist.
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Im Einkommensteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht ist die Bemessungsgrundlage der Betrag, auf den der jeweilige Steuersatz angewendet wird. Damit ist die Bemessungsgrundlage der Betrag, nach dem die Steuer zu berechnen ist.