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Finanz Lexikon

Basiszinssatz

Der Basiszinssatz wird in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) variabel bestimmt.
Im BGB § 247 heißt es:
„(1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.
(2) Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt.“

Der Basiszinssatz ersetzt seit dem 1.1.1999 den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Ausgangswert für den Basiszinssatz war laut Euro-Einführungsgesetz der Diskontsatz vom 31.12.1998.
Auf § 247 BGB verweisen eine Reihe von anderen deutschen Rechtsvorschriften, die nach der Neuregelung des Schuldrechts die Verzinsung von Forderungen regeln, z. B. der § 288 BGB, der den Zinssatz für Verzugszinsen auf 5 bzw. 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz festlegt.

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