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Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-EFZ

ALF-EFZ: Auslieferung Upgrade 3.10

Das Upgrade 3.10 enthält u. a. diese Neuerungen:

  • Neues Modul: Modul W – Widerruf berechnet Darlehensrückabwicklung, z. B. bei Widerruf
  • Basis-Version: Übersichtlichere Darstellung der Kosten
  • Basis-Version: Beraterinformationen / Kundennummer am Seitenfuß ausgeben optional
  • Basis-Version: Raten-, Zinszahlung, Tilgungs-, Zinsverrechnung taggenau
  • Modul A – Ablösung: Hypothekenpfandbriefrendite 0,00 % möglichHypothekenpfandbriefrendite 0,00 % möglich
  • Modul G – Grafik: Neue Grafik „Restschuld am Jahresende und Zinsbindungsende“ im Tilgungsplan

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhalten das Upgrade zur Version kostenfrei in den nächsten Tagen auf CD per Post.
Mehr Infos zum Upgrade ALF-EFZ Version 3.10.
Zum Download der Software-Updates

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Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-BAS

ALF-BAS: Auslieferung Upgrade 3.00

Das Upgrade 3.00 enthält u. a. diese Neuerungen:

  • SEPA-Optimierung: Neue Felder “Kontoart” und “Anzeigename”
  • Startfenster und Druckvorschau modernisiert
  • Schriftgröße in Tabellen einstellbar
  • Modul O – Online & Modul B – Bundesbank: Datenimport aktualisiert
  • Modul B – Bundesbank: TARGET2-Umsätze einlesen

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhalten das Upgrade zur Version kostenfrei in den nächsten Tagen auf CD per Post.
Mehr Infos zum Upgrade ALF-BAS Version 3.00.
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Finanz Lexikon

Rückabwicklung

Widerruft ein Darlehensnehmer ein vertraglich vereinbartes Verbraucherdarlehen, wird das Darlehen rückabgewickelt.
Dafür werden alle empfangenen Leistungen und Zinsen des Darlehensnehmers und des Darlehensgebers zunächst getrennt betrachtet. Die Leistungen, die der Darlehensnehmer bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, werden mit dem vertraglich vereinbarten Sollzins verzinst. Die Leistungen, die der Darlehensgeber bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, sind im Normalfall mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 5 % zu verzinsen. Handelt es sich um ein grundpfandrechtlich gesichertes Verbraucherdarlehen (Verbraucher-Immobiliardarlehen), wird mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 2,5 % gerechnet. Am Ende werden die beiden Endbeträge gegeneinander aufgerechnet. Das Ergebnis ist der vom Darlehensnehmer abzulösende oder der vom Darlehensgeber zu zahlender Betrag.

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Darlehenswiderruf

Widerruft ein Darlehensnehmer ein vertraglich vereinbartes Verbraucherdarlehen, wird das Darlehen rückabgewickelt.
Dafür werden alle empfangenen Leistungen und Zinsen des Darlehensnehmers und des Darlehensgebers zunächst getrennt betrachtet. Die Leistungen, die der Darlehensnehmer bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, werden mit dem vertraglich vereinbarten Sollzins verzinst. Die Leistungen, die der Darlehensgeber bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, sind im Normalfall mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 5 % zu verzinsen. Handelt es sich um ein grundpfandrechtlich gesichertes Verbraucherdarlehen (Verbraucher-Immobiliardarlehen), wird mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 2,5 % gerechnet. Am Ende werden die beiden Endbeträge gegeneinander aufgerechnet. Das Ergebnis ist der vom Darlehensnehmer abzulösende oder der vom Darlehensgeber zu zahlender Betrag.

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Widerruf

Widerruft ein Darlehensnehmer ein vertraglich vereinbartes Verbraucherdarlehen, wird das Darlehen rückabgewickelt.
Dafür werden alle empfangenen Leistungen und Zinsen des Darlehensnehmers und des Darlehensgebers zunächst getrennt betrachtet. Die Leistungen, die der Darlehensnehmer bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, werden mit dem vertraglich vereinbarten Sollzins verzinst. Die Leistungen, die der Darlehensgeber bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, sind im Normalfall mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 5 % zu verzinsen. Handelt es sich um ein grundpfandrechtlich gesichertes Verbraucherdarlehen (Verbraucher-Immobiliardarlehen), wird mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 2,5 % gerechnet. Am Ende werden die beiden Endbeträge gegeneinander aufgerechnet. Das Ergebnis ist der vom Darlehensnehmer abzulösende oder der vom Darlehensgeber zu zahlender Betrag.

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Stornierung

Eine Stornierung macht eine Buchung rückgängig. Dies geschieht i. d. R. nicht durch einfaches Löschen der Buchung, sondern durch Gegenbuchung desselben Betrags auf dem gleichen Konto. Wurden also z. B. versehentlich 500 EUR im Soll gebucht, werden, meist ein paar Tage später, 500 EUR im Haben gegengebucht. Die Wertstellung der Buchung erfolgt i. d. R. zum selben Datum.
In ALF-BAS Kontenabstimmung werden Stornierungen beim automatischen Abgleich nicht gelöscht. In diesem Fall befinden sich Buchung und Stornierung auf der gleichen Kontenseite. Führen Sie dort einen manuellen Abgleich durch. Beim internen Abgleich auf der betreffenden Kontenseite werden diese Buchungen selbstverständlich auch gelöscht.

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Finanz Lexikon

Valuta

Valuta bzw. Wertstellungsdatum ist der Zeitpunkt, an dem die zinsmäßige Gutschrift oder Belastung für den Kunden auf dem Konto erfolgt. Die Valuta ist i. d. R. nicht mit dem Buchungsdatum identisch. Vom Tag der Wertstellung setzt die Berechnung der Soll- bzw. Haben¬zinsen ein.

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Primanota

Unter einer Primanota (-nummer) versteht man die Zusammenfassung mehrerer Posten eines bestimmten Vorgangs zum selben Zeitraum. Beispiels¬weise bekommen alle Überweisungsbelege, die in einem gewählten Zeitraum an¬fallen, dieselbe Primanota. Mit Hilfe dieser Primanota gekoppelt mit Betrag und Buchungstag ist es dann möglich, den zugehörigen Beleg in kurzer Zeit zu finden.

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Mehrdeutige Buchungen

Mehrdeutige Buchungen sind in ALF-BAS Kontenabstimmung offene Posten, die nicht eindeutig zuzuordnen sind. Dies trifft dann zu, wenn z. B. im Kontenbereich 1.000 EUR im Soll und im Gegenkontenbereich zweimal 1.000 EUR im Haben erfasst wurden. ALF-BAS kann den Betrag im Konto nicht eindeutig einer Gegenbuchung im Gegenkonto zuordnen. Durch eine Einbeziehung der Valuta kann die Anzahl der mehrdeutigen Buchungen i. d. R. verringert werden.

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Finanz Lexikon

Offene Posten

Als offene Posten werden in ALF-BAS Kontenabstimmung alle erfassten Buchungen (auch Bewegungen, Umsätze) bezeichnet, die noch nicht abgeglichen wurden. Sie werden in Soll- und Haben-Posten unterschieden. Die Summe aller offenen Posten zuzüglich des Abgleichsaldos ergibt den Gesamtsaldo.