Bei Vertragsbeginn zahlt der Bausparer eine Abschlussgebühr oder eine Einlage in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr soll die Kosten der Bausparkasse decken.
Autor: anja
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind, d. h. baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.
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Abgeld (Disagio)
Abgeld, auch Disagio genannt, ist der Betrag, den der Darlehensgeber zusätzlich zu den normalen Zinsen verlangt und i. d. R. bei Darlehensauszahlung einbehält. Ein solches Abgeld wird häufig auch beim Verkauf von Forderungen, Pfandbriefen und Hypotheken sowie von Wertpapieren, insbesondere Teilschuldverschreibungen, einbehalten.
Das Release 14 enthält diese Neuerungen, die von unseren Kunden gewünscht wurden:
- taggenaue Bereitstellungszinsen, inkl. Berechnung bereitstellungszinsfreier Tage
- neue Finanzierungsart „Kapitalbeschaffung“
- Möglichkeit der Auswertung ohne Fremdmittel
- separat zu zahlende einmalige Gebühren mit Auswirkung auf EFZ & Gesamtbetrag
Das Release 11 enthält diese Neuerungen:
- die neue Dokumentfassung (November 2010) der vorvertraglichen EU-Verbraucherinformationen des Deutschen Sparkassenverlags wird unterstützt