Kategorien
Finanz Lexikon

Forward-Darlehen

Ein Forward-Darlehen (auch Vorratsdarlehen) ist eine Darlehensart, die man im Voraus (englisch: „forward“) abschließt, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nimmt. Die Konditionen werden im Voraus vereinbart. Sie gelten auch dann, wenn das Zinsniveau bis zur Auszahlung drastisch steigt. Wer damit rechnet, dass die Zinsen mittelfristig steigen, kann sich so schon heute günstige Konditionen für die Zukunft sichern.

Der Vertragsabschluss eines Forwarddarlehens kann bis zu 42 Monate vor der Darlehensauszahlung liegen. Für diese Zinsgarantie ist allerdings ein Zinsaufschlag fällig. Dieser wird in Form eines Forward-Aufschlags zum ursprünglichen Nominalzins addiert. Er ist umso höher, je weiter in der Zukunft die Anschlussfinanzierung liegt.

Der Forwardaufschlag auf den vereinbarten Nominalzinssatz liegt derzeit zwischen 0,02 und 0,035 Prozent pro Monat zwischen Vereinbarung des Forward-Darlehens und Auszahlung.

Beispiel: Wird heute ein Forward-Darlehen vereinbart und in drei Jahren ausgezahlt, beträgt der Zinszuschlag 0,9 Prozent (berechnet aus 0,025 mal 36 Monate). Liegt der vereinbarte Zinssatz bei 5,3 Prozent, zahlt der Kunde dann 6,2 Prozent.

Wichtig: Das Forward-Darlehen entspricht nicht einem Darlehen mit Bereitstellungszins. Der Unterschied: Der Bereitstellungszins wird bis zur Auszahlung des Darlehens vom Darlehensnehmer gezahlt. Beim Forward-Darlehen zahlt der Darlehensnehmer bis zur Auszahlung nichts und danach den um den Forwardaufschlag erhöhten Zinssatz.

Kategorien
Finanz Lexikon

Forderung

Unter Forderung wird das Recht des Gläubigers verstanden, gegen den Schuldner aus einem Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu verlangen. Die Leistung kann in einem Tun oder Unterlassen bestehen (§ 241 BGB) und sich aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis ergeben. Nach §§ 398 ff. BGB kann eine Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen werden.

Kategorien
Finanz Lexikon

Förderprogramme der Bundesländer

Die einzelnen Bundesländer bieten zahlreiche Förderungen an, die den Erwerb oder die Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum unterstützen.

Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem die Sanierung denkmalgeschützter Häuser oder leer stehender Wohngebäude sowie der Einbau energiesparender Anlagen, wie Wärmepumpen oder Solaranlagen. Spezielle Förderprogramme gibt es für kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Senioren oder Schwerbehinderte.

Die einzelnen Förderungen werden in Form von zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen, Zuschüssen oder Bürgschaften gewährt. In den meisten Fällen wird die Förderung nur gewährt, wenn mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurde. Oft ist es notwendig, die Baumaßnahmen an die Fördervoraussetzungen anzupassen.

Kategorien
Finanz Lexikon

Fördergelder

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche öffentliche Fördemittel für verschiedene Vorhaben. Die öffentlichen Fördergelder werden meist als zinsgünstige Darlehen verliehen. Dabei sind Einkommensgrenzen und ein gewisser Eigenanteil zu beachten. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel. Für die Bewilligung ist eine rechtzeitige Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahmen notwendig.

Kategorien
Finanz Lexikon

Fördergebietsgesetz (FGG)

Das Fördergebietsgesetz ermöglicht für das Fördergebiet (neue Bundesländer) befristete Sonderabschreibungen für Herstellungskosten und Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern des Bertriebs- Vermögens und von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Betriebs- Vermögens und des Privat- Vermögens (z. B. Bauleistungen).

Kategorien
Finanz Lexikon

Fonds

Fonds (französisch: „Kapital“, englisch: fund(s), pool, endowment fund) sind die von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwalteten Sonder- Vermögen, die in Immobilien, Aktien, Rentenpapieren o. ä. angelegt sind.

Der Anleger hat über den Kauf von Anteilen an einem Fonds die Möglichkeit, sich an der Entwicklung aller im Fonds- Vermögen befindlichen Werte zu beteiligen. Dies ist besonders für Anleger interessant, die nicht ausreichend Zeit, Geld oder Lust haben, einzelne Anlagemöglichkeiten zu nutzen, und dennoch zum Beispiel in Aktien investieren wollen. Man unterscheidet bei Investmentfonds (investment fund, investment trust, mutual fund):

  • Offener Investmentfonds (open end fund, mutual fund) und
  • Geschlossener Investmentfonds (closed end fund).

Geschlossener Investmentfonds bei denen der Anleger keinen Anspruch auf Rücknahme seiner Anteile hat, sind in den angelsächsischen Ländern geläufig. In Deutschland gibt es sie nur als davon zu unterscheidende Immobilienfonds. Immobilienfonds sind keine Unterart von Investmentfonds. Man unterscheidet bei Immobilienfonds (property funds, real estate fund):

  • Geschlossene Immobilienfonds (closed property funds) und
  • Offene Immobilienfonds (open property funds, open-ended real estate fund).
Kategorien
Finanz Lexikon

Festzinsdarlehen

Ein Festzinsdarlehen ist ein Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen bestimmten Zeitraum garantiert. Im Gegensatz hierzu können sich die Zinsen bei einem variablen Darlehen jederzeit ändern.

Kategorien
Finanz Lexikon

Festdarlehen

Ein endfälliges Darlehen (auch Festdarlehen) ist ein langfristiges Darlehen, das am Ende der Laufzeit, zu einem definierten Zeitpunkt, in einer Summe zurückgezahlt wird. Solange das endfällige Darlehen läuft, bezahlt der Darlehensnehmer nur die Zinsen.

Die Tilgung am Ende der Laufzeit erfolgt zum Beispiel durch einen fälligen Bausparvertrag, eine Kapitallebensversicherung, Rentenversicherungen, Investmentfonds oder andere Guthaben.

Kategorien
Finanz Lexikon

Fälligkeit

Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger seine Forderungen geltend machen kann und der Schuldner sie erfüllen muss.

Die Fälligkeit wird meist vertraglich bestimmt, kann sich aber auch aus den Umständen ergeben. Trifft beides nicht zu, kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen (§ 271 I BGB). Haben die Parteien eine Zeit bestimmt, darf der Schuldner seine Leistung vorher erbringen (§ 271 II BGB). Leistet der Schuldner bei Fälligkeit einer Leistung nicht, gerät er in Verzug.

Kategorien
Finanz Lexikon

Ertragswert

Der Ertragswert ist die abgezinste oder aufgezinste Summe künftiger Zahlungen (Abzinsung). Die Berechnung erfolgt wie beim Barwert.

Der Ertragswert kann auch auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt berechnet werden, dann erfolgt eine Aufzinsung der Zahlungen zum Vermögensendwert. Es gibt mehrere Ertragswertverfahren, steuerlich stellt der Ertragswert im Rahmen des Stuttgarter Verfahrens die Ertragskomponente dar.