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Ratenkredit

Bei einem Ratenkredit (oder Konsumentenkredit) erhält der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber einen Geldbetrag einmalig ausgezahlt. Die Rückzahlung des Darlehensbetrags erfolgt dann in gleichmäßigen monatlichen Raten zu festgesetzten regelmäßigen Terminen.

Ratenkredite sind eine häufig im Versandhandel gewählte Zahlungsform, bei dem das Handelsunternehmen direkt oder indirekt über eine sogenannte Teilzahlungsbank den Kredit beim Kauf der Konsumgüter gewährt.

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Rangstelle

Die Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.

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Rangrücktritt

Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zu Gunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.

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Rangbescheinigung

Eine Rangbescheinigung (auch Notarbestätigung oder Notarrangbestätigung) ist die schriftliche Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, das der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld keine sonstigen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen (Rangattest).

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Quittung

Eine Quittung ist ein schriftliches Empfangsbekenntnis des Gläubigers, die Leistung des Schuldners als Erfüllung erhalten zu haben. Auf die Quittung hat der Schuldner einen Rechtsanspruch (§ 368 BGB). Der Schuldner hat regelmäßig die Kosten der Quittung zu tragen (§ 369 BGB).

Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse daran, dass die Quittung in anderer Form erbracht wird, kann er die Erteilung in dieser Form verlangen (z. B. löschungsfähige Quittung). Die Quittung ist ein Beweismittel für die Annahmeerklärung des Gläubigers.

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Prozessvollmacht

Die Prozessvollmacht ist die dem Prozessbevollmächtigten (meist dem Rechtsanwalt) erteilte Vertretungsmacht für einen Prozess. Die Prozessvollmacht muss in schriftlicher Form vorliegen.

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Prolongation

Prolongation bedeutet “Verlängerung”. So werden z. B. auslaufende Darlehensverträge prolongiert. Bei der Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens werden im Gegensatz zur Umschuldung lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt.

Häufigster Fall: Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen für die Darlehensgewährung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart werden. Zu diesem Zweck unterbreitet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einige Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Zinsfestschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt richten.

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Prokura

Prokura ist eine handelsrechtliche Art der Vollmacht. Die Prokura kann nur von einem Kaufmann (§ 4 HGB) oder seinem gesetzlichen Vertreter durch eine ausdrückliche Erklärung erteilt werden (§ 48 I HGB). Die Erteilung der Prokura ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 53 I HGB).

Der Prokurist hat als Vertreter des Kaufmanns so zu unterschreiben, dass er der Firma seinen Namen und einen die Prokura andeutenden Zusatz – z. B. ppa – beifügt (§ 51 HGB).

Die Prokura ermächtigt kraft Gesetzes zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes überhaupt (nicht nur des betreffenden) mit sich bringt. Lediglich für die Veräußerung und Belastung von Grundstücken ermächtigt die Prokura nur dann, wenn die Vertretungsmacht ausdrücklich darauf erstreckt wird (§ 49 HGB).

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Pfändungspfandrecht

Ein Pfändungspfandrecht steht dem Gläubiger eine Geldforderung zu, die der Schuldner nicht zahlt, erhält der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht (§ 804 ZPO).

Dafür muss der àGläubiger beim Amtsgericht einen Pfändungsbeschluss bewirken. Danach erhält er einen Vollstreckungstitel. Diesen übergibt er dem Gerichtsvollzieher, der dann beim Schuldner pfändet.

Dabei ist zwischen Verstrickung und dem Pfändungspfandrecht als solchem zu unterscheiden. Die Verstrickung beinhaltet die ordnungsgemäße “Beschlagnahme”, die der Gerichtsvollzieher einzuhalten hat. So darf er etwa bestimmte Gegenstände wie einen Fernseher oder Arbeitsgeräte nicht pfänden. Pfändet er diese doch, so steht dem Schuldner die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu.

Das Pfändungspfandrecht als solches betrifft vornehmlich die Frage des Eigentums. Nach der Rechtsprechung entsteht an den “beschlagnahmten” Sachen nur dann ein Pfändungspfandrecht, wenn die Sachen auch tatsächlich im Eigentum des Schuldners stehen.

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Pfändungsgebühr

Die Pfändungsgebühr sind die Kosten, die im Rahmen der Vollstreckung dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Sie sind in Gebühren und Auslagen untergliedert. Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren, Wegnahmegebühren und Verwertungsgebühren erhoben.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der zu vollstreckenden Beträge (Gebührentabelle – Anlage in der Abgabenordnung). Die halbe Gebühr wird erhoben, wenn ein Pfändungsversuch erfolglos geblieben ist, weil pfändbare Gegenstände nicht vorgefunden wurden und wenn die Pfändung unterbleibt. Die durch die Pfändung entstehenden Kosten sind nicht mitzurechnen.