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Schufa

Schufa ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Die Schufa ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um einerseits Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft und andererseits Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren.

Die Schufa erhält zu diesem Zweck von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Die Schufa stellt den Kreditinstituten die bei ihr vorhandenen Informationen unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes auf Anfrage zur Verfügung.

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Schätzung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften benötigt die finanzierende Bank in der Regel zur Ermittlung des Beleihungswertes eines Objekts die Schätzung (auch: Taxe, Wertgutachten) eines Sachverständigen.
Dabei werden z. B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes und der erzielte oder erzielbare Mietertrag sowie die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt.

Schätzkosten bzw. Schätzgebühren sind die Kosten für den Aufwand, den Wert einer Immobilie durch Schätzung zu ermitteln.

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Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallrisikoversicherung, die oft als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen wird. Sie sichert das biologische Risiko des unerwarteten Ablebens des Darlehensnehmers ab. Damit ist sie eine sinnvolle Ergänzung bei der Übernahme größerer Verpflichtungen aus einer Immobilienfinanzierung.

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Riester

Das Eigenheimnrentengesetz, auch „Wohn-Riester”, trat rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft. Mit dem Eigenheimrentengesetz soll der Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie gefördert werden, wenn diese Wohnung nach dem 31.12.2007 hergestellt oder angeschafft wurde. Gefördert werden eine selbstgenutzte Wohnung in einem eigenen Haus, eine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft. Die in Darlehens- oder Bausparverträgen erbrachten Anspar-/Tilgungsleistungen für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum werden vom Staat mit öffentlichen Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug gefördert. Auch die gewährten Zulagen können vollständig für die Darlehenstilgung eingesetzt werden.

Anspruch auf die staatliche Förderung durch Riester-Zulagen und Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, alle Beamten, Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, Arbeitslose und vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen.
Jährlich müssen mindestens 4% des Bruttogehalts und höchstens 2.100 Euro abzüglich der Zulagen als Beiträge für einen zertifizierten Riestervertrag aufgewendet werden, um die vollen Zulagen zu erhalten. Geringverdiener müssen mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro jährlich leisten. Seit dem Jahr 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro bzw. 300 Euro für die Kinder, die 2008 oder später geboren werden. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig einen zusätzlichen Bonus von 200 Euro für das erste nach dem 31.12.2007 beginnende Beitragsjahr, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird. Wenn der Mindestbeitrag nur anteilig erbracht wird, werden die staatlichen Zulagen entsprechend prozentual gekürzt.

Wer bisher mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgt, kann während der Ansparphase oder zu Beginn der Auszahlungsphase das angesparte Geld entweder bis zu 75% oder vollständig entnehmen und für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwenden. Für Verträge, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, gibt es eine Übergangsregelung, nach der für die Jahre 2008 und 2009 eine Mindestentnahmehöhe von 10.000 Euro vorgeschrieben ist.

Das in der selbstgenutzten Wohnung gebundene geförderte Altersvorsorgevermögen wird wie bei allen Riesterverträgen im Rentenalter nachgelagert besteuert. Zu diesem Zweck wird ein fiktives Wohnförderkonto geführt, auf dem der entnommene Kapitalbetrag, die Tilgungsleistungen und die gewährten Zulagen erfasst und jährlich mit zwei Prozent verzinst werden. Bei Renteneintritt wird das Wohnförderkonto aufgelöst und als fiktives Einkommen der Einkommensteuer unterworfen. Dabei kann zwischen einer kontinuierlichen jährlichen Besteuerung bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs oder einer einmaligen Besteuerung gewählt werden. Bei der Einmalbesteuerung werden nur 70 Prozent des Betrages auf dem Wohnförderkonto besteuert.

Wird die geförderte Wohnung verkauft oder vermietet, müssen die erhaltenen Zulagen zurückgezahlt werden, sofern sie nicht wieder in einem Riester-Rentenvertrag angelegt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Wohnung wegen eines beruflich bedingten Umzugs während der Dauer der beruflich bedingten Abwesenheit befristet vermietet wird, die Absicht besteht, die Selbstnutzung wieder aufzunehmen, und spätestens bis zum 67. Lebensjahr des Steuerpflichtigen wieder aufgenommen wírd.

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Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung sichert Kredite einer Baufinanzierung ab. Die Restschuldversicherung ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme und Beiträge entsprechend der Tilgung abnehmen. Aus diesem Grund ist die Restschuldversicherung günstiger als eine reguläre -Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme.

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Restschuld

Die Restschuld ist der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand des Tilgungsplanes festgestellt werden.

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Rendite

Der Begriff Rendite (engl. return, rate of return oder Return on Investment) ist ein Fachbegriff der Finanzmärkte. Die Rendite gibt das Verhältnis des Gewinns zu den Ausgaben an und wird meist in Prozent und auf Jahresbasis gemessen. Die bekannteste Renditekennzahl ist der Zinssatz. Die Rendite misst die Verzinsung des eingesetzten Kapitals in Prozent.

Im ALF-OPTIFI wird u.a. auch die Auswertungsmöglichkeit Vergleich Bauen/ Mieten inkl. einer Renditeberechnung angeboten. Wie erfolgt diese Berechnung für Bauherr und Mieter?
1. Rendite für Bauherr:
Das Eigenkapital und sämtliche Zahlungen (auch Rücklagen), abzüglich sämtlicher Entlastungen (z.B. Miete, Steuer), werden fiktiv auf ein Konto eingezahlt. Dann wird iterativ der Zinssatz ermittelt, der notwendig ist, damit am Ende der Laufzeit das fiktive Konto mit dem Objektwert übereinstimmt. Dieser Zinssatz ist die Rendite des Bauherrn. Hier ein einfaches Beispiel: Der Objektwert am Ende der Laufzeit (10 Jahre) beträgt 500.000 EUR, das Eigenkapital 100.000 EUR und die jährliche Nettobelastung 30.000 EUR. Damit erfolgt eine erste Rechnung ohne Zinsen: 100.000+10 * 30.000=400.000
Jetzt muss der Zinssatz gefunden werden, mit dem sich auf dem fiktiven Konto nach 10 Jahren genau 500.000 EUR ergeben. Dieser Zinssatz ist die gesuchte Bauherrn-Rendite.
2. Rendite für Mieter:
Das Eigenkapital plus Minderbelastung oder minus Mehrbelastung (Differenz aus Mietzahlung des Mieters und Nettobelastung des Bauherrn) wird ebenfalls auf ein fiktives Konto eingezahlt. Die Verzinsung wird aber hier vor der Berechnung eingegeben. Daraus wird der Endbetrag errechnet. Steuern auf die Zinsen werden nicht eingerechnet, d.h. wenn eine steuerliche Kürzung der Zinsen beabsichtigt ist, muss der Zinssatz entsprechend verringert werden.

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Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren (Begriff aus der Insolvenzordnung) endet in der Regel mit der Befriedigung der Gläubiger durch die Verwertung des Vermögens des Schuldners, z. B. mit der Auflösung des Unternehmens. Im Gegensatz dazu steht das Insolvenzplanverfahren, das die Fortführung des Unternehmens sichern soll.

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Refinanzierung

Eine Refinanzierung ist die Mittelbeschaffung eines Kreditinstitutes, um Darlehen ausleihen zu können. Bei Hypothekenbanken geschieht dies über Ausgabe von Pfandbriefen. Die Bank gibt Pfandbriefe an Geldanleger aus und reicht dann das angelegte Geld an Darlehensnehmer weiter.

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Realkredit

Ein Realkredit ist ein Darlehen, das durch Eintragung eines Grundbucheintrages im Rahmen der Beleihungsgrenzen gesichert ist. Ein Realkredit ist also ein Kredit, der durch reale, d. h. dingliche Kreditsicherheiten, insbesondere Vermögenswerte wie Grundstücke abgesichert ist.

Derartige Kredite werden von sogenannten Realkreditinstituten, z. B. Hypothekenbanken und Bausparkassen im Rahmen der Eigenheimfinanzierung vergeben. Hier wird im Rahmen der Kreditprüfung hauptsächlich auf die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, im Gegensatz zur persönlichen Kreditwürdigkeit, eines Kreditnehmers Wert gelegt.

Für den Kreditgeber (Kreditor) stellt die Verwertbarkeit von Sachwerten, ausgedrückt im sogenannten Beleihungswert, die Sicherheit für eine rechtzeitige Zins- und Tilgungszahlung durch den Kreditnehmer (Debitor) dar.