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Aktuelles Updateinfos zu ALF-BAS Updateinfos zu ALF-EFZ Updateinfos zu ALF-FORDER Updateinfos zu ALF-OPTIFI Updateinfos zu ALF-ORGA

Wunsch-Software für Ihre Homepage

Mit über 20-jähriger Erfahrung in der Finanzsoftware-Entwicklung und über 10-jähriger Erfahrung in der Internetprogrammierung bieten wir den perfekten Background zur Umsetzung Ihrer Ideen.
ALF realisiert nach Ihren Vorgaben für Ihre Homepage:

  • kleine Minirechner für Ihre Homepage, in die Ihr Kunde nur wenige Daten erfasst und schnell ein Ergebnis erhält
  • größere Projekte über mehrere Internetseiten, die Ihren Kunden viele Erfassungs- und Auswertungsvarianten bieten

Mehr Infos zur ALF-Internetentwicklung.

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Aktuelles ALF-News

ALF-Sommer-News 2011 ausgeliefert

Die ALF-Sommer-News 2011 sind verschickt. Hier finden Sie Informationen zu diesen Themen:

  • Investitionssicherheit mit ALF-Software
  • ALF-FORDER Version 2.0 mit neuem Facelift
  • Neue Homepage www.holdirwein.de
  • Trendsport Geocaching

ALF-Sommer-News 2011 als PDF öffnen

Diese ALF-News kam nicht bei Ihnen an? Bitte setzen Sie in der Newsletter-Anmeldung die “Kundenzeitschrift” auf “Ich möchte diese Info” und senden Sie uns Ihre Daten.

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Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-FORDER

ALF-FORDER: Update Version 2.00 Release 3

Nach dem Versand des Upgrades auf 2.00 haben wir noch einen kleinen Fehler entdeckt. Um Ihnen weiterhin einen erstklassigen Qualitätsstandard zu liefern, bieten wir Ihnen die berichtigte Version zum Download an. Das Release 3 korrigiert ALF-FORDER 2.00 in diesen Punkten:

  • Basis-Version: Der Zinstabellenassistent schlug immer die gleiche Zinstabelle B+5/4/4 vor. Es war keine andere Auswahl möglich.
  • Modul Formulare: Im Mahnbescheiddruck mit Barcode wird die Antragsteller-Kontoverbindung übernommen. Verwenden Sie eine Kennziffer, ist diese weiterhin darin mitverschlüsselt.

Zum Download der Software-Updates

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Finanz Lexikon

Schuldtitel

Das Vorliegen eines Vollstreckungstitels (auch Schuldtitel genannt) ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind Urteile, Beschluss, Vollstreckungsbescheid, Vergleich und vollstreckbare Urkunden. Aus welchen Vollstreckungstiteln die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ergibt sich aus der Zivilprozessordnung.

Der Vollstreckungstitel muss bestimmt sein, das heißt, er muss die Parteien (Gläubiger und Schuldner) sowie Inhalt, Art und Umfang der geschuldeten Leistung genau bezeichnen.

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Handbücher und Informationen für ALF-ORGA

Handbuch ALF-ORGA

Das Handbuch zu ALF-ORGA Aufbauorganisation ist sehr umfangreich. Bitte beachten Sie deshalb, dass der Download der PDF-Datei etwas Zeit benötigt. Das Handbuch beschreibt die Basis-Version sowie alle Module der Software ALF-ORGA.
ALF-ORGA Handbuch als PDF öffnen.

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Handbücher und Informationen für ALF-EFZ

Handbuch ALF-EFZ

Das Handbuch zu ALF-EFZ Darlehen & mehr ist sehr umfangreich. Bitte beachten Sie deshalb, dass der Download der PDF-Datei etwas Zeit benötigt. Das Handbuch beschreibt die Basis-Version sowie alle Module der Software ALF-EFZ.
ALF-EFZ Handbuch als PDF öffnen.

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Handbücher und Informationen für ALF-BAS

Handbuch ALF-BAS

Das Handbuch zu ALF-BAS Kontenabstimmung ist sehr umfangreich. Bitte beachten Sie deshalb, dass der Download der PDF-Datei etwas Zeit benötigt. Das Handbuch beschreibt die Basis-Version sowie alle Module der Software ALF-BAS.
ALF-BAS Handbuch als PDF öffnen.

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Handbücher und Informationen für ALF-FORDER

Handbuch ALF-FORDER

Das Handbuch zu ALF-FORDER Forderungsverwaltung ist sehr umfangreich. Bitte beachten Sie deshalb, dass der Download der PDF-Datei etwas Zeit benötigt. Das Handbuch beschreibt die Basis-Version sowie alle Module der Software ALF-FORDER.
ALF-FORDER Handbuch als PDF öffnen.

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Finanz Lexikon

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung der mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch staatliche Stellen betrieben werden.

Zuständig sind dabei im Einzelnen:

  • Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
  • Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zur Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken
  • Vollstreckungsstelle der jeweils zuständigen Behörde (Innendienst und Vollziehungsbeamte)
  • Grundbuchamt zur Eintragung einer Zwangshypothek
  • Insolvenzgericht zur Gesamtvollstreckung.

Zu unterscheiden ist zwischen:

  • Einzelzwangsvollstreckung (Befriedigung einzelner Gläubiger aus einzelnen Vermögensgegenständen des Schuldners)
  • Gesamtvollstreckung (Befriedigung der Gesamtheit der Gläubiger aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners im Rahmen eines Insolvenzverfahrens)

Voraussetzung der privaten Einzelzwangsvollstreckung ist für den Gläubiger ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt und mit der Vollstreckungsklausel versehen sein muss.

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Finanz Lexikon

Zwischenfinanzierung

Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs (z. B. während der Bauphase). Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital (z. B. aus dem Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst.