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Finanz Lexikon

Anderkonto

Ein Anderkonto ist ein Konto, das jemand (z. B. Rechtsanwalt, Notar) im eigenen Namen und mit eigener Verfügungsbefugnis treuhänderisch für einen anderen unterhält (zur Sorgfaltspflicht § 43 V BRAO). Solche Konten sind häufig, z. B. als Bankkonten bei Vermögensverwaltungen.