ALF-News Sommer 2022

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Inhalt

Die neuen Module der Baufi-Software ALF-OPTIFI

Modul X: Neues Modul EXchange zur Übernahme von Daten aus Europace

Das neue Modul X – EXchange verbindet Ihr ALF-OPTIFI mit EUROPACE 2, Genopace, Finmas etc. In der ersten Version bietet Modul EXchange die Möglicheit, die Erwerber-, Objekt- und Darlehensdaten aus einem Europace-Vorgang in ALF-OPTIFI zu importieren. Sie können dann diese Daten in ALF-OPTIFI bearbeiten und die gewünschte Auswertung bzw. einen Variantenvergleich zu erstellen. Sie möchten die Darlehen vor dem Abschluss noch einmal aktualisieren? Dann übernehmen Sie nur neue Darlehen von Europace. Ihre Erwerber- und Objektdaten bleiben dabei in ALF-OPTIFI unberührt. Sie nutzen mit Modul X – EXchange übrigens beliebig viele Zugänge zu Europace 2, Genopace, Finmas etc.

Bild: Sie wählen in Modul X den Europace-Vorgang und die zu übernehmenden Daten – wahlweise Erwerber-, Objekt- und Finanzierungsdaten sowie in EUROPACE vorgemerkte Finanzierungsbausteine.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

ALF-OPTIFI Kunden testen das neue Modul X – EXchange 40 Tage im Echtbetrieb.
So einfach starten Sie den Test: Stellen Sie sicher, dass Sie das Update auf die Version 4.30 installiert haben. Öffnen Sie in ALF-OPTIFI den Menüpunkt „Module“. Dort können Sie das Modul “Exchange” einmalig als Testmodul freischalten. Das ermöglicht Ihnen, das Modul X – Exchange kostenlos und unverbindlich für 40 Tage im Echtbetrieb zu testen.
Lesen Sie mehr Infos zum neuen Modul X – EXchange.

Modul Y: Neues Modul Terminverwaltung

Mit dem Modul Termine erfassen und verwalten Sie alle Termine zur Baufinanzierung, z. B. Termine vom Angebot bis zum Abschluss der Finanzierung wie Erinnerungen zu fehlenden Unterlagen oder auch Termine zur Prolongation von Darlehen mit Zinsfestschreibung. Die Termine können dem Erwerber bzw. Bauherrn und der jeweiligen Berechnung oder Variante zugeordnet werden. Im Bereich Termine sehen Sie zusätzlich alle Kontaktdaten des Erwerbers – praktisch für eine schnelle Kontaktaufnahme. Terminlisten mit vielfältiger Auswahl zeigen Ihnen die Termine zur Berechnung oder alle Ihre Termine.

Bild: Sie erfassen und verwalten mit Modul Termine die Termine zu Ihrer Baufi-Berechnung, z. B. Prolongationstermine für Darlehen.

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ALF-OPTIFI Kunden testen das neue Modul Y – Termine 40 Tage im Echtbetrieb.
So einfach starten Sie den Test: Stellen Sie sicher, dass Sie das Update auf die Version 4.30 installiert haben. Öffnen Sie in ALF-OPTIFI den Menüpunkt „Module“. Dort können Sie das Modul “Termine” einmalig als Testmodul freischalten. Das ermöglicht Ihnen, das Modul Y – Termine kostenlos und unverbindlich für 40 Tage im Echtbetrieb zu testen.
Lesen Sie mehr Infos zum Modul Y – Termine.

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Neue gesetzliche Regelungen ab Sommer 2022

  • Ab 22. Mai 2022 gilt müssen Anbieter von Telefonwerbung genau dokumentieren, dass der Verbraucher der Werbung ausdrücklich zugestimmt hat. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.
  • Seit 28. Mai 2022 müssen Online-Marktplätze wie Amazon und eBay und Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox angeben, warum Produkte im Ranking ganz oben angezeigt werden. Auch muss klar gekennzeichnet sein, woher ein Produkt stammt: von einem Unternehmen, einer Privatperson, einem Direktanbieter oder Weiterverkäufer. Dazu muss die Echtheit von Bewertungen belegt werden können, um Fake-Rezensionen einzudämmen.
  • Seit 28. Mai 2022 dürfen Händler von Haustürgeschäften nicht mehr am gleichen Tag Geld abkassieren, an dem ein Vertrag geschlossen wurde. Überrumplungstaktiken sollen so vermieden und Haustürgeschäfte einfacher widerrufbar sein.
  • Rabattierungen von Lebensmitteln im Einzelhandel sollen ab Mai transparenter sein. Bei Lebensmitteln, die wegen dem nahenden Mindesthaltbarkeitsdatum reduziert werden, muss angegeben werden, um wie viel Prozent der Preis gesenkt wurde. Die ab 28.05.2022 gültige Verordnung zur Preisanpassung fordert die Angabe von Grundpreisen für Einzelhandelsprodukte sowie Energie- oder Spritpreise, z. B. pro Liter oder Kilogramm.
  • Anbieter von Kaffeefahrten müssen schon in der Werbung informieren, wo die Veranstaltung stattfindet, wie der Veranstalter kontaktierbar ist und welche Waren zum Verkauf stehen. Ab Ende Mai ist es untersagt, in diesem Rahmen Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzdienstleistungen wie Versicherungen oder Bausparverträge anzubieten.
  • Ab 1. Juni 2022 tritt das neue Heizkosten-Zuschuss-Gesetz in Kraft. Davon profitieren Wohngeldberechtigte, Auszubildende und Studierende. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 270 EUR, ein Zwei-Personen-Haushalt 350 EUR. Für jedes weitere Familienmitglied gibt es 70 EUR. Studierende und Azubis, die staatliche Beihilfen erhalten, bekommen einmalig 230 EUR.
  • Seit 13. Juni 2022 gibt es für Vielfahrer bei der Deutschen Bahn das neue dreistufige Bonusprogramm “BahnBonus”. Die Statuslevel Silber, Gold und Platin beinhalten unterschiedliche Vorteile, je nach Höhe der erreichten Bonuspunkte. Um die Statusvorteile zu erhalten, muss man die BahnBonus App verwenden. Die BahnCard ist keine Voraussetzung.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2022 von 9,82 EUR auf 10,45 EUR brutto pro Stunde. Grundlage dafür ist die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 09.11.2020. Zum 01.10.2022 wird der Mindestlohn dann auf 12 EUR angehoben.
  • Mit dem ab 1. Juli 2022 gültigen Gesetz für faire Verbraucherverträge sollen Vertragskündigungen einfacher werden. Wer einen Vertrag online abschließt, soll ihn auch online kündigen können. Ein Kündigungsbutton auf der Website ist Pflicht. Unmittelbar nach der Kündigung müssen Kunden eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten.
    Schon zum 1. März wurde die maximale Kündigungsfrist für Verbraucherverträge von bisher drei auf einen Monat reduziert.
  • Ab 1. Juli 2022 fällt die EEG-Umlage (bisher bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde) auf Stromrechnungen weg, rund ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag vorgesehen.
  • Seit Juli hat DHL die Päckchen- und Paketpreise online und in der Filiale vereinheitlicht. Der Preis für ein Päckchen S stieg von 3,79 EUR auf 3,99 EUR. Päckchen M kosten nun 4,79 EUR. Bei Paketen wurden die online-Preise zwar erhöht, gleichzeitig sinken z. T. die Filialpreise. Ein Paket bis fünf Kilogramm kostet jetzt 6,99 EUR, statt vorher 7,49 EUR.
  • Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche ab 800 Quadratmetern müssen ab 1. Juli 2022 alte Elektrogeräte mit maximaler Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos zurücknehmen. Das neue Elektrogesetz (ElektroG3) gilt für alle Geschäfte, die dauerhaft oder mehrmals jährlich Elektrogeräte anbieten, also auch viele große Ketten wie Aldi, Lidl etc.
  • Ab 1. Juli 2022 ändert sich das Pfandsystem. Supermärkte und Discounter müssen auch auf Einwegplastikflaschen und -dosen restlos Pfand erheben, z. B. auf eine PET-Flasche mit Fruchtsaft oder eine Dose mit einem alkoholischen Mischgetränk 25 Cent. Diese Regelung gilt schon seit Januar 2022. Die Händler hatten aber eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli.
  • Am 1. August 2022 trat eine neue EU-Richtlinie („Nachweisgesetz“) in Kraft, die transparentere Arbeitsverträge fordert. Bei ab 1. August 2022 neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen müssen wichtige Vertragsregelungen z. B. zu Probezeit, Arbeitsentgelt, Vergütung von Überstunden, Ruhepausen bis zum Arbeitsantritt schriftlich an den neuen Arbeitnehmer übergeben werden.
  • Ab 2. August 2022 gilt eine neue Richtlinie der EU. Anlageberater müssen Ihre Kunden nach ihren Präferenzen zum Thema Nachhaltigkeit befragen und Anlegern passende Angebote präsentieren.
  • Die Gründung einer GmbH wird unter bestimmten Bedingungen auch online möglich. Den Termin beim Notar muss man nicht mehr in Präsenz wahrnehmen. Er ist auch als Videokonferenz möglich. Auch die erforderliche Eintragung ins Handelsregister kann man mit dem Notar online abwickeln.

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Online-Seminar-Duo

Viele ALF-Kunden wünschen ein ganz kurzes Seminar, quasi als Einführung in die Software. Und in Corona-Zeiten natürlich online. Hier ist die Lösung: das Online-Kurzseminar-Duo.
Wir vereinbaren – nur für die Mitarbeiter Ihrer Firma – zwei Online-Termine mit jeweils einer Stunde. Sie sehen dabei ganz bequem von Ihrem PC aus den Bildschirm des Schulungsleiters via Internet. In der ersten Stunde zeigen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der Software, die beste Reihenfolge der Erfassung und eine möglichst schnelle Erfassung inklusive der erforderlichen Felder.
Dann haben Sie je nach Vereinbarung Zeit, die gelernten Inhalte selbst umzusetzen – wir empfehlen ein bis zwei Wochen. Beim zweiten Online-Termin vertiefen wir die Schnellerfassung, klären Ihre Fragen und zeigen Ihnen spezielle Vorgehensweisen nach Ihrer Wahl.
Arbeiten Sie in ALF-OPTIFI Baufinanzierung z. B. viel mit Sonderabschreibungen, erläutern wir Ihnen diese Erfassung. Möchten Sie wissen, wie Sie die Absetzbarkeit der Zinsen ändern und diese mehr auf den vermieteten Teil verlagern, erläutern wir genau das. Vielleicht möchten Sie aber auch detailliert wissen, wie Sie Vorlagen erstellen oder wie Sie die Auswertungen variieren können. Sie wählen Ihre Themen, mit denen wir die Stunde nach der Beantwortung Ihrer Fragen füllen.

  • Online-Seminar
    2 Termine mit je 60 Minuten
  • 1. Stunde: Basis-Wissen zur Software wichtige Eckpunkte der Software,
    empfohlene Reihenfolge der Erfassung, Pflichtfelder, schnelle Erfassung
  • Zeit für eigene Erfassung und Berechnung
  • 2. Stunde: Vertiefen & Fragen klären
    Wiederholung Schnellerfassung und Pflichtfelder, Beantwortung Ihrer Fragen, Erläuterung Spezialthemen nach Wunsch

Kosten 180 EUR + MwSt. pro Teilnehmer mit bestehender Wartungsvereinbarung zur Software Kosten 240 EUR + MwSt. pro Teilnehmer ohne Wartungsvereinbarung für die Software

Buchung über ALF-Vertrieb: Telefon 07131 906535 oder E-Mail vertrieb@alfag.de

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Berechnung negative Vorfälligkeitsentschädigung in ALF-EFZ Darlehen & mehr

Die Zinsen steigen. Das hat auch Auswirkungen auf Darlehen, die vorzeitig abgelöst werden. Berechnungen von Vorfälligkeitsentschädigungen können negativ werden.

Mit ALF-EFZ Darlehen & mehr inkl. Modul Ablösung sind Sie auch für diesen Fall gut gerüstet. Sollte die Entschädigung einen negativen Betrag erreichen, wählen Sie zwischen zwei Ausgabevarianten.

So funktioniert´s:

Sie erfassen die Daten für eine Vorfälligkeitsentschädigung und berechnen diese. Die Ausgabe im Ergebnisfeld der Erfassung zeigt einen negativen Wert und erläutert, dass dies ein Überschuss zu Gunsten des Kunden ist.

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Bei dieser vorzeitigen Ablösung entsteht also kein Schaden entsprechend § 502 BGB.
Das Darlehen kann damit zum Kündigungstermin ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeführt werden.

Im Auswertungsdialog wählen Sie für die Ausgabe einer negativen Entschädigung zwischen diesen Ausgabeformen:

  • Ausgabe inkl. Aufrechnung des Restdarlehens
  • Ausgabe der Einzelwerte

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Die Möglichkeit, eine Ausgabevariante zu wählen, gibt es für:

  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Nichtabnahmeentschädigung
  • Teilnichtabnahmeentschädigung
  • Vorfälligkeitsentschädigung aus Sonderzahlung.

Die Ausgabe inkl. Aufrechnung des Restdarlehens sieht z. B. so aus.

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Die Ausgabe der Einzelwerte zeigt dieses Beispiel.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Sie möchten mehr über die Software ALF-EFZ “Darlehen & mehr” und die Berechnung vorzeitiger Darlehensablösung erfahren? Alle Infos finden Sie unter www.alfag.de/efz

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Tipps & Tricks zur ALF-Software

ALF-OPTIFI Baufinanzierung

Wie arbeite ich am effektivsten mit der neuen Schnittstelle zu Europace? Angenommen ich habe die Daten gestern einmal von Europace übernommen und heute gibt es bessere Darlehen. Wie gehe ich da am besten vor?

Wenn Sie für den Kunden bzw. die Berechnung das erste Mal Daten von Europace holen, ist es sinnvoll, dabei auch eine neue Berechnung anzulegen.

Klicken Sie dafür im Menüpunkt “EUROPACE” auf den Button “Neue Berechnung aus EUROPACE”. Über diese Funktion können Sie Erwerber-, Objekt- und Finanzierungsdaten sowie Darlehen aus Europace in ALF-OPTIFI einlesen. Automatisch wird eine neue Berechnung dafür angelegt.

Gibt es am nächsten Tag neue Darlehenskonditionen, löschen Sie in ALF-OPTIFI die Darlehen, die Sie ersetzen möchten. Klicken Sie dann im Menüpunkt “EUROPACE” auf den Button “Darlehen aus EUROPACE”. Mit diesem Menüpunkt übernehmen Sie nur neue Darlehen. Ihre eventuell in ALF-OPTIFI bereits aufwändig ergänzten Erwerber- und Objektdaten bleiben davon unberührt.

Für die beschriebene Funktionalität benötigen Sie das Modul X – Exchange.

ALF-EFZ Darlehen & mehr

Wie lauten die rechtlichen Grundlagen zur Kappung der Vorfälligkeitsentschädigung und wann wähle ich welche Kappung?

Die Kappung der Entschädigung laut rechtlichen Vorgaben ist wählbar in den Fenstern der

  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Nichtabnahmeentschädigung
  • Teilnichtabnahmeentschädigung
  • Vorfälligkeitsentschädigung aus Sonderzahlung

Sie wählen die Kappung zwischen:

  • Keine = Die Software berechnet keine Kappung.
  • Allgemeinverbraucherdarlehen = Die Software berechnet die Kappung für Allgemeinverbraucherdarlehen.
  • Immobiliarverbraucherdarlehen = Berechnet wird die Kappung für Immobiliarverbraucherdarlehen.

Die Kappung ist gesetzlich für Verbraucherdarlehen vorgeschrieben. Dabei wird zwischen Immobiliarverbraucherdarlehen und Allgemeinverbraucherdarlehen unterschieden. Für alle anderen Darlehensarten wählen Sie bitte “keine”.

So sieht die Auswahl der Kappung im Fenster der Vorfälligkeitsentschädigung aus.

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Informationen zur Kappung bei Allgemeinverbraucherdarlehen
Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge nicht überschreiten: 1 Prozent des vorzeitig zurück gezahlten Betrags (oder, wenn der Zeitraum zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags) bzw. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

Informationen zur Kappung bei Immobiliarverbraucherdarlehen
Rechtliche Basis dieser Kappung ist Art. 25 Abs. 1 S. 2 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, der besagt, dass der Verbraucher das Recht auf Ermäßigung “nach den Zinsen und den Kosten für die verbleibende Laufzeit des Vertrags” hat. Falls gewählt, erfolgt eine Kappung der errechneten Vorfälligkeitsentschädigung auf die verbleibenden Gesamtkosten des Kredits im maßgeblichen Zeitraum.

Für die beschriebene Funktionalität benötigen Sie das Modul A – Ablösung.

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