ALF-News Sommer 2021

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Inhalt

Neues in ALF-VVW Vertragsverwaltung

Die ALF-Software zur Vertragsverwaltung wurde um einige Features und viele Vertragsarten erweitert. Mit ALF-VVW ordnen Sie Ihre Verträge, Dokumente, persönlichen Unterlagen und haben alle Kündigungstermine im Blick. Mit ALF-VVW Mandant verwalten Sie die Verträge Ihrer Kunden. Das ist neu in der ALF-VVW Vertragsverwaltung:

  • Verträge und Dokumente umbenennen
  • Vertragspartner kopieren
  • Optimierte Datenübernahme aus ALF-BanCo 7 und 8
  • Neue Vertragsarten: Abfallentsorgung, Grundsteuer, Internet, Kfz-Leasing, Kfz-Steuer, Mietvertrag, Mobilvertrag, Rechtsschutzversicherung, Rentenversicherung, …

Legen Sie Verträge mit wenigen Klicks an und ordnen Sie PDFs, Texte, eingescannte Dokumente zu oder erfassen Sie Infos dazu. Mit der integrierten Terminverwaltung verpassen Sie keinen Kündigungstermin und auch kein günstiges Umstiegsangebot mehr – egal, ob es sich um Mobilfunkverträge, Stromanbieter, Zeitschriften-ABO oder Versicherungsverträge handelt.

In diesem Fenster suchen und wählen Sie die Vertragsart.
Die Suche ist auch über die Zusatzbegriffe auf der rechten Seite möglich.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Diese Versionen der ALF-Vertragsverwaltung werden angeboten (alle Beträge inkl. MwSt.):

  • Demoversion – kostenlos: Umfang 1 Person und 1 Vertrag zum Testen
  • Privat-Version – 19,90 EUR: Umfang 1 Person und beliebig viele Verträge
  • Family-Version – 29,90 EUR: Umfang bis 6 Personen und beliebig viele Verträge
  • Mandant-Version – 69,90 EUR: Umfang beliebig viele Kunden mit beliebig vielen Verträgen

Ausführliche Information und eine kostenlose Demoversion finden Sie auf der ALF-VVW Homepage. Testen Sie jetzt. Sie werden begeistert sein. Hier geht es zur ALF-VVW-Homepage.

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Neues Gesetz zu Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung und zur Widerrufsinformation

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 vom 9. Juni 2021, das am 14. Juni 2021 veröffentlicht wurde, setzte der BGH die Vorgaben des EuGH zur Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung und zum “Kaskadenverweis” um. Dieses Gesetz trat am 15.06.21 in Kraft.
Wenn Verbraucher ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen, haben sie nun ein Recht auf Ermäßigung aller Kosten des Darlehens, entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrages. Bisher betraf das nur laufzeitabhängige Kosten, wie auch weiterhin bei Kündigungen.
Außerdem gibt es einige gesetzliche Änderungen zur Widerrufsinformation.

Die Kostenanrechnung (z. B. bei Vorfälligkeitsentschädigungen) wurde wie folgt geändert:

  • Bei einer vorzeitigen Rückzahlung “ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die Kosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrags”. (BGB § 501, Absatz 1)
  • Bei einer Kündigung “ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die bei gestaffelter Berechnung auf die Zeit nach der Fälligkeit entfallen”. (BGB § 501, Absatz 2)

Die Muster-Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge (Inhalt der VVI) wurde wie folgt geändert:

  • Es gibt jetzt einen “Abschnitt 1: Widerrufsrecht”, der dem alten Teil “Widerrufsrecht” entspricht, inhaltlich etwas angepasst.
  • Neu ist der “Abschnitt 2: Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche vertragliche Pflichtangaben”. Dieser zählt in 25 Punkten detailliert die Pflichtangaben auf, die vorhanden sein müssen, damit die Widerrufsfrist beginnt.
  • Der “Abschnitt 3: Widerrufsfolgen” entspricht dem alten Teil “Widerrufsfolgen”, leicht verändert und ergänzt.

Die Muster-Widerrufsinformation für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge (Inhalt der ESIS) wurde im Punkt “11. Rechte Kreditnehmer” ebenfalls geändert:

  • Im Bereich “Bedingungen” gab es minimale textliche Änderungen.
  • Im Bereich “Verfahren” gab es umfangreiche textliche Änderungen.
  • Im Bereich “Folgen” gab es ebenfalls textliche Änderungen.

Gesetzliche Anpassungen in ALF-EFZ und ALF-OPTIFI
Die ALF AG setzt die gesetzlichen Änderungen in ALF-EFZ Darlehen & mehr und ALF-OPTIFI Baufinanzierung aktuell für Sie um. Wir informieren alle Kunden der Software ALF-EFZ bzw. ALF-OPTIFI umgehend, sobald die Updates verfügbar sind.

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Online-Seminar-Duo

Viele ALF-Kunden wünschen ein ganz kurzes Seminar, quasi als Einführung in die Software. Und in Corona-Zeiten natürlich online. Hier ist die Lösung: das Online-Kurzseminar-Duo.
Wir vereinbaren – nur für die Mitarbeiter Ihrer Firma – zwei Online-Termine mit jeweils einer Stunde. Sie sehen dabei ganz bequem von Ihrem PC aus den Bildschirm des Schulungsleiters via Internet. In der ersten Stunde zeigen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der Software, die beste Reihenfolge der Erfassung und eine möglichst schnelle Erfassung inklusive der erforderlichen Felder.
Dann haben Sie je nach Vereinbarung Zeit, die gelernten Inhalte selbst umzusetzen – wir empfehlen ein bis zwei Wochen. Beim zweiten Online-Termin vertiefen wir die Schnellerfassung, klären Ihre Fragen und zeigen Ihnen spezielle Vorgehensweisen nach Ihrer Wahl.
Arbeiten Sie in ALF-OPTIFI Baufinanzierung z. B. viel mit Sonderabschreibungen, erläutern wir Ihnen diese Erfassung. Möchten Sie wissen, wie Sie die Absetzbarkeit der Zinsen ändern und diese mehr auf den vermieteten Teil verlagern, erläutern wir genau das. Vielleicht möchten Sie aber auch detailliert wissen, wie Sie Vorlagen erstellen oder wie Sie die Auswertungen variieren können. Sie wählen Ihre Themen, mit denen wir die Stunde nach der Beantwortung Ihrer Fragen füllen.

  • Online-Seminar
    2 Termine mit je 60 Minuten
  • 1. Stunde: Basis-Wissen zur Software wichtige Eckpunkte der Software,
    empfohlene Reihenfolge der Erfassung, Pflichtfelder, schnelle Erfassung
  • Zeit für eigene Erfassung und Berechnung
  • 2. Stunde: Vertiefen & Fragen klären
    Wiederholung Schnellerfassung und Pflichtfelder, Beantwortung Ihrer Fragen, Erläuterung Spezialthemen nach Wunsch

Kosten 180 EUR + MwSt. pro Teilnehmer mit bestehender Wartungsvereinbarung zur Software Kosten 240 EUR + MwSt. pro Teilnehmer ohne Wartungsvereinbarung für die Software

Buchung über ALF-Vertrieb: Telefon 07131 906535 oder E-Mail vertrieb@alfag.de

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Vorfälligkeitsentschädigung gekippt – das wäre mit ALF-EFZ nicht passiert

Der Bundesgerichtshof erklärte mit dem Urteil BGH XI ZR 320/20 eine von einem Kreditinstitut geforderte Vorfälligkeitsentschädigung als rechtswidrig, da die Berechnung zu intransparent war. Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank gegen ein Urteil des OLG Frankfurt damit zurück (XI ZR 320/20). Mit einer in ALF-EFZ erstellten Kundeninformation zur Vorfälligkeitsentschädigung bieten Sie Kunden und Gerichten eine transparente Übersicht über alle Kosten.

Hier sehen Sie die Kurzdarstellung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Verfügbar ist auch eine ausführliche Darstellung inkl. umfangreicher Erläuterung der Berechnungsweise und wahlweise auch des rechtlichen Hintergrunds.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Auf der ALF-Homepage finden Sie ausführliche Informationen zur Darlehenssoftware ALF-EFZ, Screenshots, Beispielausdrucke und eine Demoversion der Software.

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Demnächst neu in Ihrer Software ALF-OPTIFI Baufinanzierung

ALF-OPTIFI Baufinanzierung: Annuitätendarlehen forward

ALF-OPTIFI wird demnächst um die neue Darlehensart “Annuitätendarlehen forward” erweitert. So erfassen Sie auch Forwarddarlehen für Ihre Finanzierung. Das Annuitätendarlehen forward wird mit dem nächsten Upgrade im Herbst 2021 verfügbar sein. Wir informieren die Kunden der Software per E-Mail.

ALF-OPTIFI Baufinanzierung: Datenübernahme aus Europace

Das ALF-OPTIFI Modul X – EXchange wird demnächst um die Datenübernahme aus Europace erweitert. Holen Sie Erwerber-, Objekt- und Finanzierungsdaten aus Ihrem Europace-Vorgang und erstellen Sie eine ALF-OPTIFI-Auswertung für Ihre Kunden. Die neue Funktionalität befindet sich aktuell im Pilottest. Wir informieren Sie, wenn diese verfügbar ist.

ALF-OPTIFI Baufinanzierung: Terminverwaltung

Aktuell erstellen die Alfianer eine Terminverwaltung für ALF-OPTIFI. Damit erstellen Sie alle Termine zur Beratung. Das können Termine vor dem Abschluss sein, z. B. Erinnerungen zu fehlenden Unterlagen oder auch Termine nach dem Abschluss, z. B. zur Prolongation von Darlehen mit Zinsfestschreibung. Die Terminverwaltung wird im Herbst 2021 verfügbar sein. Wir informieren Sie rechtzeitig.

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