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ALF-FORDER Modul Vollstreckung: Neuer, ab April 2016 verbindlicher Vollstreckungsauftrag

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ein neues Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher eingeführt. Dieser Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ist ab April 2016 verbindlich zu verwenden.
Das neue Formular wurde in ALF-FORDER Forderungsverwaltung im Modul V – Vollstreckung eingefügt. Es ersetzt alle bis dahin verwendeten Formularvarianten.

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten diese Info inkl. Downloadlink per E-Mail.
Zum Download ALF-FORDER 2.30 Release 11

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