Die vorvertraglichen Informationspflichten für Verbraucher wurden laut EGBGB Artikel 247 §6 zum 13. Juni 2014 in wenigen Punkten geändert.
Diese Änderungen wurden in die aktuelle Version von ALF-EFZ Darlehen & mehr eingepflegt.
Das Update steht auf der ALF-Homepage für alle Anwender mit Wartungsvereinbarung bereit.