Bei Vertragsbeginn zahlt der Bausparer eine Abschlussgebühr oder eine Einlage in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr soll die Kosten der Bausparkasse decken.
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Bei Vertragsbeginn zahlt der Bausparer eine Abschlussgebühr oder eine Einlage in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr soll die Kosten der Bausparkasse decken.