Wird ein Darlehen vorzeitig, also vor dem Ende des Zinsbindungszeitraums abgelöst, erhält entweder das Geldinstitut ein Vorfälligkeitsentgelt oder der Kunde eine Disagioerstattung.
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Wird ein Darlehen vorzeitig, also vor dem Ende des Zinsbindungszeitraums abgelöst, erhält entweder das Geldinstitut ein Vorfälligkeitsentgelt oder der Kunde eine Disagioerstattung.