Seit Januar 2014 gelten einige gesetzliche Änderungen. Außerdem gibt es für alle Anwender des Moduls D – Datenbank neue Bauspartarife, z. B. bei den Bausparkassen BHW und Wüstenrot.
Diese gesetzlichen Änderungen gelten seit Januar 2014:
- Der Grundfreibetrag wurde laut EStG § 32a von 8.130 EUR auf 8.354 EUR angehoben. Der Einkommensteuertarif für darüber liegende Einkommen wurde angepasst.
- 2014 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen bei 71.400 EUR und im Osten bei 60.000 EUR im Jahr (2013 lagen die Grenzen bei 69.600 bzw. 58.800 EUR).
- Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung beträgt 2014 48.600 EUR (2013 lag diese bei 47.250 EUR).
- Seit 2006 dürfen die Länder die Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Sie wurde in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erhöht. Bitte erfassen Sie den für Sie geltenden Steuersatz in den Systemparametern. Das ist die ab 1.1.2014 gültige Grunderwerbsteuer der einzelnen Bundesländer:
Baden-Württemberg | 5,0 % | Bayern | 3,5 % | ||
Berlin | 6,0 % | Bremen | 5,0 % | ||
Brandenburg | 5,0 % | Hamburg | 4,5 % | ||
Hessen | 5,0 % | Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % | ||
Niedersachsen | 5,0 % | Nordrhein-Westfalen | 5,0 % | ||
Rheinland-Pfalz | 5,0 % | Saarland | 5,5 % | ||
Sachsen | 3,5 % | Sachsen-Anhalt | 5,0 % | ||
Schleswig-Holstein | 6,5 % | Thüringen | 5,0 % |
Dieses Update steht auf der ALF-Homepage für alle Anwender mit Wartungsvereinbarung bereit.
Tipp: Mit dem ALF-OPTIFI Modul T – Tarife online aktualisieren Sie die Datenbanken der Bauspartarife immer sofort direkt aus ALF-OPTIFI. Die Aktualisierung erfolgt über den ALF-Server.