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ALF-OPTIFI: Gesetzliche Änderungen und Bauspartarife 2014

Seit Januar 2014 gelten einige gesetzliche Änderungen. Außerdem gibt es für alle Anwender des Moduls D – Datenbank neue Bauspartarife, z. B. bei den Bausparkassen BHW und Wüstenrot.
Diese gesetzlichen Änderungen gelten seit Januar 2014:

  • Der Grundfreibetrag wurde laut EStG § 32a von 8.130 EUR auf 8.354 EUR angehoben. Der Einkommensteuertarif für darüber liegende Einkommen wurde angepasst.
  • 2014 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen bei 71.400 EUR und im Osten bei 60.000 EUR im Jahr (2013 lagen die Grenzen bei 69.600 bzw. 58.800 EUR).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung beträgt 2014 48.600 EUR (2013 lag diese bei 47.250 EUR).
  • Seit 2006 dürfen die Länder die Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Sie wurde in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erhöht. Bitte erfassen Sie den für Sie geltenden Steuersatz in den Systemparametern. Das ist die ab 1.1.2014 gültige Grunderwerbsteuer der einzelnen Bundesländer:
  Baden-Württemberg 5,0 %   Bayern 3,5 %
  Berlin 6,0 %   Bremen 5,0 %
  Brandenburg 5,0 %   Hamburg 4,5 %
  Hessen 5,0 %   Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
  Niedersachsen 5,0 %   Nordrhein-Westfalen 5,0 %
  Rheinland-Pfalz 5,0 %   Saarland 5,5 %
  Sachsen 3,5 %   Sachsen-Anhalt 5,0 %
  Schleswig-Holstein 6,5 %   Thüringen 5,0 %

 
Dieses Update steht auf der ALF-Homepage für alle Anwender mit Wartungsvereinbarung bereit.

Zum Download des Updates

Tipp: Mit dem ALF-OPTIFI Modul T – Tarife online aktualisieren Sie die Datenbanken der Bauspartarife immer sofort direkt aus ALF-OPTIFI. Die Aktualisierung erfolgt über den ALF-Server.

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