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Finanz Lexikon

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung der mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch staatliche Stellen betrieben werden.

Zuständig sind dabei im Einzelnen:

  • Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
  • Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zur Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken
  • Vollstreckungsstelle der jeweils zuständigen Behörde (Innendienst und Vollziehungsbeamte)
  • Grundbuchamt zur Eintragung einer Zwangshypothek
  • Insolvenzgericht zur Gesamtvollstreckung.

Zu unterscheiden ist zwischen:

  • Einzelzwangsvollstreckung (Befriedigung einzelner Gläubiger aus einzelnen Vermögensgegenständen des Schuldners)
  • Gesamtvollstreckung (Befriedigung der Gesamtheit der Gläubiger aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners im Rahmen eines Insolvenzverfahrens)

Voraussetzung der privaten Einzelzwangsvollstreckung ist für den Gläubiger ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt und mit der Vollstreckungsklausel versehen sein muss.